Miss Germany 2026
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Katrin Holthaus und Carola Stein

Dreißigste Auflage zum „Buch des Monats“

  • Presse-Team des Erzbistums Paderborn | Erzbischöfliches Generalvikariat
  • Hochstift

Digitales Angebot des Erzbistums Paderborn präsentiert (Bilder-)Bücher

Paderborn (pdp) Ein kleines Jubiläum steht an: Am 6. Februar 2024 bietet die dreißigste Auflage des erfolgreichen Fortbildungsangebots „Buch des Monats“ Lehrerinnen und Lehrern an Grund- und Förderschulen, aber auch allen Buch-Liebhabern ein (Bilder-)Buch zu einem religiösen Thema und mit besonderem „Witz“. Katrin Holthaus von der Abteilung Religionspädagogik im Erzbischöflichen Generalvikariat und Kinderbuchexpertin Carola Stein entwickelten dieses Web-Angebot. Sie stellen innerhalb von 60 Minuten ein (Bilder-)Buch vor und erläutern Einsatzmöglichkeiten. Und das mit hoher Praxisrelevanz, so dass das Werk leicht im eigenen (Religions-)Unterricht eingesetzt werden kann. Teilnehmende aus dem ganzen Erzbistum Paderborn, aber auch aus Süddeutschland und der Schweiz profitieren vom Angebot – und natürlich die Kinder, Schülerinnen und Schüler sowie Bilderbücher-Fans.

Kinderbuchexpertin Carola Stein, Geschäftsführerin eines Buch- und Kunstverlages am Niederrhein, stellt jeden Monat in einem einstündigen Web-Seminar kurzweilig und mit vielen Tipps für den direkten Einsatz im Unterricht ein neues (Bilder-)Buch vor. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten im Anschluss die Präsentation zum jeweiligen Bilderbuch. Die Online-Fortbildung lässt verschiedene Arbeitsformen zu: Ein Chat untereinander ist möglich, verschiedene Kleingruppen bieten Gelegenheiten, sich intensiv mit dem präsentierten Buch auseinander zu setzen. Da die Beiträge der Teilnehmenden gesammelt und von Carola Stein anonymisiert in die Präsentation eingearbeitet werden, erhöht sich die Praxisrelevanz der Fortbildung, denn alle erhalten so eine gemeinsam erarbeitete, umfassende Ideensammlung für den Umgang mit dem jeweiligen Buch des Monats.

literatur

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Photovoltaikanlagen auf dem Dach: Neue Regeln zur finanziellen Förderung

  • Axel Vartmann, PR-Agentur Solar Consulting GmbH,
  • Hochstift

Einspeisevergütung sinkt, Mehrwertsteuer von null Prozent bleibt dauerhaft

Für Photovoltaikanlagen auf dem Hausdach gibt es im Jahr 2024 eine gesetzliche Änderung: Nach eineinhalb Jahren sinken ab 1. Februar die Vergütungssätze wieder. Pro Halbjahr reduziert sich die Einspeisevergütung um ein Prozent. Eine weitere Neuerung betrifft den für das Jahr 2023 auf null Prozent abgesenkten Umsatzsteuersatz für Photovoltaikanlagen – in den Jahren zuvor galt der allgemeine Steuersatz mit 19 Prozent. Dieser Steuervorteil aus dem vergangenen Jahr wird dauerhaft bleiben, wie das Bundesfinanzministerium bereits im Herbst bestätigte. Darauf weist Zukunft Altbau hin, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm. Berücksichtigt man diese beiden Änderungen, die inzwischen gefallenen Anlagenkosten sowie den tendenziell wieder steigenden Strompreis, sind bis zu sechs Prozent Gewinn pro Jahr mit einer Hausdachanlage möglich.

Fragen rund um Photovoltaikanlagen beantwortet das Team von Zukunft Altbau kostenfrei am Beratungstelefon unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Eine Photovoltaikanlage erzeugt klimafreundlichen Solarstrom und lohnt sich auch finanziell. „Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer nutzen den günstigen Strom etwa für Spül- und Waschmaschine, Kühlschrank, das Elektroauto oder auch die Wärmepumpe und sparen damit den Verbrauch von teurerem Strom aus dem Netz“, erklärt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Was sie nicht selbst verbrauchen können, wird gegen eine Vergütung in das Netz eingespeist.“

Zukunftsweisend

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Katharina Leuffen und Mona Neubaur

Parlamentarisches Frühstück im Düsseldorfer Landtag mit Wasserstoff Hub

  • Jörg Schwarz | Journalismus, PR & Lyrik
  • Hochstift

Zukunftstechnologie Wasserstoff  

„Grüner Wasserstoff hilft beim Klimaschutz und der Energieversorgung. Deshalb ist es wichtig, gemeinsam mit Wissenschaft, Forschung und Industrie diese Technologie auszubauen, damit das Rheinland weiterhin ein erfolgreiches Industrieland bleibt“, betont Dr. Dieter Ostermann, Vorstandsvorsitzender des Wasserstoff Hub Rhein-Kreis-Neuss/Rheinland e.V.. Damit das gelingt, ist die Schaffung einer entsprechenden Infrastruktur essentiell.

Um diese Thematik ging es beim parlamentarischen Frühstück im NRW-Landtag mit dem Titel „Wasserstoff im Rheinland“, zu dem die Metropolregion Rheinland e.V. geladen hatte.

Nach der Begrüßung durch den Landtags-Vizepräsidenten Rainer Schmeltzer und dem Düsseldorfer Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller, Vorstandsvorsitzender der Metropolregion Rheinland e.V., sprach Mona Neubaur über den ambitionierten Wasserstoffhochlauf in der Region. Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen betonte in ihrem Impulsvortrag: „Es ist beeindruckend, wie die vielfältigen Initiativen das Zukunftsthema Wasserstoff mit Leben füllen. Hier zeigt sich: Das Rheinland ist eine bedeutende Wasserstoffregion in unserem Land und ein wichtiger Player beim Aufbau einer grenzüberschreitenden Wasserstoffwirtschaft.“

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Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten müssen bald die Heizung prüfen lassen

Prüfung für Heizungsanlagen in größeren Wohngebäuden wird Pflicht

  • Axel Vartmann, PR-Agentur Solar Consulting GmbH,
  • Hochstift

Am 1. Januar in Kraft getretene GEG-Novelle sieht Untersuchung und gegebenenfalls Optimierung vor

Optimierte Heizungen sparen Energie und senken Kosten. Untersuchung an ohnehin stattfindende Termine koppeln

Für ältere Heizungsanlagen in größeren Wohngebäuden wird eine Prüfung künftig Pflicht. Das sieht die am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vor. Stellt die Untersuchung Mängel fest, muss die Heizung optimiert werden. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Die neue gesetzliche Vorgabe gilt für Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten, die eine wassergeführte Heizung haben. Heizungen, die nach dem 30. September 2009 eingebaut wurden, fallen 15 Jahre nach dem Einbau unter die Prüfpflicht und müssen spätestens ein Jahr später untersucht worden sein. Wer eine Heizung am 1. Oktober 2009 eingebaut hat, muss die Prüfung also zum 30. September 2025 vorweisen können. Eigentümerinnen und Eigentümer älterer Heizungen haben Zeit bis 30. September 2027. Frank Hettler von Zukunft Altbau rät, die Prüfung nicht auf den letzten Drücker, sondern bald zu planen. So spare man früher Kosten und vermeide Terminprobleme. Es bietet sich an, die Prüfung an einen anstehenden Termin mit dem Schornsteinfeger, eine sowieso stattfindende Wartung oder einen ausführlicheren Heizungscheck zu koppeln.

Fragen beantwortet das Team von Zukunft Altbau kostenfrei am Beratungstelefon unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Jede dritte Heizung in Deutschland ist älter als 20 Jahre, jede fünfte hat sogar 25 Jahre und mehr auf dem Buckel. Das zeigen neue Daten des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) aus dem November 2023. Die alten Kessel haben in der Regel einen zu hohen Verbrauch, verursachen zu hohe Betriebskosten und stoßen zu viel CO2-Emissionen aus. Höchste Zeit, dies zu ändern.

Effizienz der Anlagen muss besser werden

Genau hier setzt der Paragraf 60b im GEG an. Ziel ist, die Effizienz der bestehenden Anlagen zu erhöhen. Die neue Regelung hat zum Jahresbeginn 2024 eine Verordnung aus dem Jahr 2022 abgelöst. Die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) gab eine frühere Frist zur Prüfung vor, bezog sich jedoch nur auf Gasheizungen. Die neue Regelung umfasst nun alle Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger wie zum Beispiel zentralen Gas-, Öl- oder Holzheizungen.

Bei der Prüfung untersuchen Fachleute die Heizung auf wesentliche Energieverluste. Kommen Mängel zum Vorschein, können sie einschätzen, ob eine Optimierung der Einstellungen ausreicht oder eine Reparatur notwendig ist. Die im Gesetz aufgeführten Maßnahmen entsprechen weitgehend denen aus der EnSimiMaV: Zu prüfen ist unter anderem, ob die Regelungseinstellungen optimiert sind, eine effiziente Heizungspumpe vorhanden ist, ob die Dämmung der Rohrleitungen lückenlos vorhanden ist und inwieweit die Vorlauftemperatur abgesenkt werden kann. Weitere mögliche Optimierungsmaßnahmen sind die Nachtabsenkung sowie die Einstellung der Heizgrenztemperatur, damit die Heizung rechtzeitig im Sommerhalbjahr ab- und mit Blick auf das Winterhalbjahr wieder automatisch anschaltet.

Heizungsoptimierung: Regelung nachjustieren und hydraulischer Abgleich

Ein Teil der Heizungsoptimierung ist die richtige Einstellung der Regelung. So werden die Räume tagsüber möglichst konstant mit der passenden Vorlauftemperatur beheizt. Das trägt zu einem energiesparenden Betrieb bei. Über Nacht ist es ratsam, die Vorlauftemperatur über die Einstellung des Zeitprogramms herunterzuregeln. Senkt man die Vorlauftemperatur beispielsweise etwa ein bis zwei Stunden vor dem Schlafengehen ab und erhöht sie kurz vor dem Aufstehen wieder, lassen sich vor allem bei älteren, schlecht gedämmten Gebäuden Heizkosten einsparen. Drei Grad weniger Vorlauftemperatur entsprechen dabei durchschnittlich rund einem Grad weniger Raumwärme in der Nacht. Im Sommerhalbjahr sollte die Heizungsfunktion weitgehend abgeschaltet werden und nur Warmwasser für Bad und Küche bereitstellen. Erst wenn im Herbst eine mehrtägige kühlere Wetterperiode eintritt, sorgt das Unterschreiten der Heizgrenztemperatur dafür, dass die Heizung wieder anspringt.

Eine besonders wichtige Effizienzmaßnahme ist der hydraulische Abgleich. Er sorgt dafür, dass an jedem Heizkörper die individuell erforderliche Menge Heizungswasser ankommt und auch vom Heizkessel entfernt liegende Heizkörper ausreichend warm werden. So bleibt kein Raum unterversorgt. Das spart Kosten und nutzt die vorhandene Wärme ideal aus. Beim hydraulischen Abgleich ermitteln Fachleute mit Hilfe einer Heizlastberechnung, wie gut das Gebäude gedämmt ist. Das hat Auswirkungen darauf, wie viel Wärme jeder Raum benötigt und damit, welchen Bedarf an Wasserdurchfluss jeder Heizkörper hat. Voreingestellt wird dies über die Ventilunterteile der einzelnen Heizkörper.

Die Fachleute prüfen auch, wie hoch der Druck der Heizungspumpe sein muss, damit die Wärme optimal im Haus verteilt werden kann. Ist das Heizsystem hydraulisch abgeglichen, regelt die Pumpe die umgewälzte Wassermenge automatisch nach unten. In der Regel kann dann die Vorlauftemperatur gesenkt werden. Das spart Energie und Geld, ist klimafreundlicher und bereitet die Anlage für eine mögliche Umrüstung auf erneuerbare Energien vor.

Wichtig ist, dass der hydraulische Abgleich nach dem Berechnungsverfahren B durchgeführt wird. Das ist zwar aufwändiger, aber deutlich effektiver als das Schätzverfahren A. Für größere Gebäude mit sechs und mehr Wohneinheiten ist Verfahren B sogar zwingend vorgeschrieben und muss schriftlich dokumentiert und an Eigentümerinnen oder Eigentümer übergeben werden.

Heizungspumpe erneuern und Rohre dämmen

Möglicherweise sollte auch die Heizungspumpe erneuert werden. Heizungspumpen sind in vielen Haushalten noch immer veraltet oder ungeregelt. Handelt es sich nicht um eine sogenannte Hocheffizienzpumpe, verursacht das Zusatzkosten beim Strom und beim Heizenergieverbrauch. Die Einschätzung der Expertinnen und Experten bei einer Heizungsprüfung gibt Aufschluss darüber, wann sich ein Tausch lohnt. Moderne Hocheffizienzpumpen verbrauchen rund 90 Prozent weniger Strom. Das spart rund 50 bis 150 Euro Stromkosten im Jahr. Die Investition hat sich somit häufig nach wenigen Jahren amortisiert.

Die Fachperson untersucht bei einer Heizungsprüfung auch, ob Dämmmaßnahmen an Armaturen sowie Rohren sinnvoll sind. Ungedämmte oder schlecht gedämmte Heizleitungen und Anschlüsse sollten mindestens so dick wie der Rohrdurchmesser eingepackt werden; dies spart dauerhaft zusätzlich Heizenergie.

Kopplung an ohnehin anstehende Termine

Für die Umsetzung ist es sinnvoll, die Prüfung an einen bereits vereinbarten Termin zu koppeln. Hier bieten sich etwa der Kaminkehrtermin, die Feuerstättenschau des Schornsteinfegers oder die Heizungswartung an. Die Heizungsprüfung kann auch im Rahmen der Durchführung eines hydraulischen Abgleichs nachgewiesen werden, so das Gesetz.

Die Verpflichtung zur Heizungsprüfung entfällt bei Heizungsanlagen mit standardisierter Gebäudeautomation und solchen, die einer vertraglichen Vereinbarung zur Energieeffizienzverbesserung unterliegen. In solchen Fällen wird eine Heizungsprüfung bereits regelmäßig durchgeführt.

Nachhaltigkeit

Das Portal für Paderborn, Höxter und Warburg
Kloster Corvey ©Gerald Kaufmann

Kloster Corvey, Stiftskirche

Kloster Corvey war mit das größte Kloster hier im Hochstift. Beeindruckend ist, wie schon im vorletzten Jahrtausend mit dem Aufbau begonnen wurde.

Paderquellgebiet ©Gerald Kaufmann

Paderquellgebiet

Mit seinen 200 Quellen mitten in Paderborn im ist die Pader der kürzeste Fluss in Deutschland und mündet im benachbarten Schloß Neuhaus in die Lippe.

Rathaus Paderborn ©Gerald Kaufmann

Rathaus Paderborn

Rathaus im Stil der Weserrenaissance. Nach der Zerstörung im 2. Weltkrieg wurde ist wieder aufgebaut und ist noch heute Tagungsort des Stadtrates.

Das Drei-Hasen-Fenster ©Gerald Kaufmann

Das Drei-Hasen-Fenster

Das Drei-Hasen-Fenster im Kreuzgang des Paderborner Doms ist ein Wahrzeichen von Paderborn, und findet sich auch an vielen weiteren Orten in der Paderstadt wieder.

Abdinghofkriche in Paderborn ©Gerald Kaufmann

Abdinghofkriche in Paderborn

Abdinghofkriche ist ungefähr gleich alt wie der Dom und wurde als Klosterkirche gegründet. Heute ist sie so etwas wie der Evangelische Dom in Paderborn.

Paderborner Dom ©Gerald Kaufmann

Paderborner Dom

Rathaus Höxter ©Gerald Kaufmann

Rathaus Höxter

Wisent in Hardehausen ©Gerald Kaufmann

Wisent in Hardehausen

Kleines Viadukt bei Altenbeken ©Gerald Kaufmann

Kleines Viadukt bei Altenbeken

Waschfrauen an der Pader ©Gerald Kaufmann

Waschfrauen an der Pader

Liboriuskapelle ©Gerald Kaufmann

Liboriuskapelle

Liboriuskapelle in Paderborn

Keiserpfalz ©Gerald Kaufmann

Kaiserpfalz in Paderbortn

Platz zwischen Dom und Kaiserpfalz. Im Hintergrund die

Kapuzinerkirche ©Gerald Kaufmann

Kapuzinerkriche

Die Kapuzinerkirche in Brakel entstand im 18. Jahrhundert und beinhaltet barocke als auch gotische Elemente.

Rathaus Brakel ©Gerald Kaufmann

Rathaus Brakel

Das Brakeler Rathaus im im Renaissance-Stil. Davor steht die Rolandssäule, welche auch als Pranger genutzt wurde.

Nieheim Fachwerkhaus

Großes Fachwerkhaus in Nieheim

Der Käsemarkt in Nieheim ist sehenswert. Internationale Käsehersteller treffen hier zusammen und bieten ihren Käse an.

Käse und Käsemacher

Käse und Käsemacher

Käsehersteller aus dem Brezenzer Wald zu Gast in Nieheim!

Warburg am Tag! ©Gerald Kaufmann

Warburg am Tag! ©Gerald Kaufmann

Warburg liegt ziemlich mit am äußersten Rand vom Hochstift Paderborn, Höxter.

Adam Eva

Adam und Eva Haus. Daneben der Erzengel

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