Langsam startet der Sommer. Passend dazu wurde der 21. Juni zum Tag des Sonnenschutzes auserkoren, um öffentlichkeitswirksam auf das Thema aufmerksam zu machen. Zur Unterstützung der Hautgesundheit fördern gesetzliche Krankenkassen auch die Hautkrebsfrüherkennung – und viele über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. „Ein Kassencheck zum Vergleich kann sich also lohnen“, sagt Thomas Adolph, Geschäftsführer des unabhängigen Portals www.gesetzlichekrankenkassen.de, das die Leistungen der 94 gesetzlichen Krankenkassen vergleicht.
In Deutschland haben alle gesetzlich Krankenversicherten Anspruch auf eine Hautkrebsfrüherkennung: Ab dem Alter von 35 Jahren übernehmen Krankenkassen die Kosten für das Früherkennungsprogramm im Zweijahresturnus. Während früher lediglich die ärztliche Untersuchung mit dem bloßen Auge erstattet wurde, zahlen die Krankenkassen seit April 2020 auch die Kosten für die Untersuchung mit dem sogenannten Auflichtmikroskop. Dieses Instrument ermöglicht eine genauere Diagnose, weil es Hautveränderungen um das Zehnfache vergrößern kann. „Über die Regelleistung hinaus bieten einige Krankenkassen die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung als Zusatzleistung an – etwa auch für Jüngere oder in einem kürzeren Modus als zwei Jahre“, erklärt Thomas Adolph.
Laut Vergleichsportal übernehmen zum Beispiel 29 Krankenkassen die Kosten für eine Hautkrebsvorsorge komplett, wenn diese in einem zweijährigen Rhythmus erfolgt, sieben Kassen erstatten sogar vollständig bei jährlichen Untersuchungen. Bei Untersuchungskosten bis maximal 100 Euro erstatten zwei Anbieter komplett – einer davon bei einem 2-Jahres-Untersuchungsturnus, einer bei jährlichem Turnus. Im Rahmen eines sogenannten Globalbudgets, das Versicherte im Laufe eines Jahres ausschöpfen können, gibt es große Unterschiede. Für die jährliche Hautkrebsvorsorge etwa zahlen vier Kassen vollständig zwischen 100 bis 200 Euro maximal und ein Anbieter übernimmt 85 Prozent der Kosten bis höchstens 400 Euro. Wenn die Untersuchung alle zwei Jahre stattfindet, übernehmen beispielsweise zwei Kassen komplett die Kosten zwischen maximal 150 bis 200 Euro, bei einer Kasse sind es bis zu 500 Euro bei 80 Prozent Kostenerstattung.
Die Kosten für eine Auflichtmikroskopie für unter 35-Jährige übernehmen laut www.gesetzlichekrankenkassen.de 28 Krankenkassen komplett. Weitere Kassen erstatten vollständig bis zu einem bestimmten Maximalbetrag – sieben Kassen beispielsweise von maximal 40 bis 60 Euro und vier Kassen von maximal 100 bis zu 250 Euro. Im Rahmen eines Globalbudgets übernehmen zwei Anbieter bis maximal 200 Euro der Kosten für die Auflichtmikroskopie, drei Anbieter bis höchstens 100 Euro und weitere drei Anbieter liegen zwischen 20 bis 50 Euro Kostenübernahme.
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