Erlangen, 14. September 2023 – Parkplätze sind ein begehrtes Gut. Immer mehr Lebensmitteleinzelhändler setzen deshalb ein Parkraummanagement ein. Dieses soll unberechtigte Fremd- und Langzeitparker verhindern, um die Parkplätze für die eigenen Kunden freizuhalten. Fährst Du mit dem Auto zum Einkaufen, solltest Du Dich unbedingt mit den auf dem Parkplatz geltenden Parkbedingungen vertraut machen. Andernfalls droht eine sogenannte Vertragsstrafe.
Hier findest Du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Parken auf Supermarktparkplätzen.
Ja, denn Supermarktparkplätze sind in der Regel Privatgrund. Fährst Du auf einen privaten Parkplatz, schließt Du einen Vertrag mit dem Eigentümer über die Nutzung des Stellplatzes. Hältst Du Dich nicht an die Parkbedingungen, kann der Eigentümer Dir eine Vertragsstrafe ausstellen.
Supermärkte kümmern sich dabei in der Regel nicht selbst um die Bewirtschaftung ihrer Parkplätze, sondern beauftragen Unternehmen für das Parkraummanagement. Diese übernehmen die Kontrolle der geparkten Fahrzeuge und stellen die Vertragsstrafen aus.
Der Parkraumbewirtschafter ist rechtlich verpflichtet, die Parkbedingungen an der Einfahrt und auf der Parkfläche gut sicht- und lesbar auszuschildern. Hier findest Du alle wichtigen Informationen – beispielsweise, wann und wie lange Du den Parkplatz nutzen darfst und ob Du eine Parkscheibe benötigst. Auch die Höhe der Vertragsstrafe für Parkverstöße ist dort angegeben. Tipp: Wirf spätestens nach dem Aussteigen unbedingt einen Blick auf die Beschilderung des Parkplatzes! Sonst kann es beispielsweise passieren, dass du fürs Parken außerhalb der Geschäftszeiten eine Vertragsstrafe bekommst.
Viele Supermärkte legen eine Höchstparkdauer für ihre Parkplätze fest. Für Deinen Einkauf reicht diese in der Regel locker aus. Kontrolliert wird die Höchstparkdauer meist über Deine Parkscheibe. Denke also daran, diese hinter die Windschutzscheibe zu legen – denn auch bei vergessener Parkscheibe liegt ein Parkverstoß vor!
Übrigens: Supermärkte wollen mit der Höchstparkdauer weder Dich noch andere Kunden schikanieren. Die Höchstparkdauer – meist 90 oder 120 Minuten – soll verhindern, dass Kundenparkplätze durch Fremd- und Langzeitparker blockiert werden – etwa Anwohner oder Autofahrer, welche die Parkgebühren umliegender Parkhäuser oder Einrichtungen wie etwa Kinos und Shoppingcenter umgehen wollen.
Fährst Du auf einen Supermarktparkplatz mit Schranke, informiere Dich unbedingt nach Deiner Einfahrt, ob und ab wann der Parkplatz nach den Öffnungszeiten geschlossen wird. Andernfalls droht Dir neben einer Vertragsstrafe auch die Gefahr, dass Du nicht mehr vom Parkplatz fahren kannst!
Eine Kamera erfasst bei der Einfahrt Dein Kennzeichen und speichert es mit Deiner Ankunftszeit ab. Beim Ausfahren wird es erneut gescannt und eine Software ermittelt, wie lange Du geparkt hast.
Hast Du die Höchstparkdauer eingehalten, wird Dein Kennzeichen nach der Ausfahrt sofort gelöscht. Die Kennzeichenerkennung ersetzt die Parkscheibe und Kontrolleure am Parkplatz.
Achtung: Überschreitest Du die Höchstparkdauer, findest Du kein Knöllchen hinter der Windschutzscheibe. Der Parkraumbewirtschafter stellt eine Halteranfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt und sendet Dir anschließend die Vertragsstrafe per Post zu.
Brauchst Du für Deinen Einkauf länger als es die Höchstparkdauer zulässt, wende Dich an einen Mitarbeiter im Supermarkt! Sie können dann meist Deine Parkzeit verlängern. Das gilt oft auch für andere Geschäfte wie Friseure oder Banken, wenn Du den Supermarktparkplatz als deren Kunde ebenfalls nutzen darfst.
Du hast im Supermarkt eingekauft – aber leider vergessen, die Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe zu legen? Marko Guljelmovic ist Chef der ParkRaum-Management PRM GmbH und empfiehlt in solchen Fällen: „Kein Supermarkt möchte seine Kunden vergraulen. Wende Dich daher an die Kundenhotline des Parkraumbewirtschafters. Seine Kontaktdaten findest Du auf der Vertragsstrafe. Am besten ist, Du hast dabei den Kassenzettel Deines Einkaufs zur Hand, um Deine Vertragsstrafe stornieren zu lassen.“
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