Berlin – Flugverspätungen und Ausfälle gehören seit Wochen zur Tagesordnung an den deutschen Flughäfen – ein geplanter Streik am kommenden Freitag wird nun zu zusätzlichen Problemen führen. Wie ein Sprecher der Gewerkschaft
Vereinigung Cockpit (VC) mitteilte, sollen sämtliche Abflüge aus Deutschland der Kerngesellschaft Lufthansa sowie der Lufthansa Cargo bestreikt werden. Um Unsicherheiten bei Urlauber:innen zu vermeiden, klärt Fluggastrechteexperte Julián Navas von AirHelp Flugreisende über ihre Rechte auf:
„Durch den Streik bei der Lufthansa werden viele Reisende aus Deutschland ihren geplanten Flug nicht wie geplant durchführen können. Das ist zu hoch frequentierten Reisezeiten wie den Sommerferien besonders ärgerlich. Bei Verspätungen von über drei Stunden oder Ausfällen haben betroffene Passagiere jedoch Anspruch auf Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro. Dafür haben wir bei AirHelp vergangenes Jahr gesorgt. In einem Rechtsstreit konnten wir die Richter des Europäischen Gerichtshof davon überzeugen, dass Fluggesellschaften für angekündigte wie unangekündigte Streiks haften und ihre Kundinnen und Kunden bei Problemen entsprechend entschädigen müssen.
Darüber hinaus haben Passagiere ab einer Verspätung von drei Stunden Anspruch auf eine Alternativbeförderung. Die Umbuchung auf einen anderen Flug muss von der ausführenden Airline selbst umgesetzt werden. Wird die Fluggesellschaft von sich aus nicht tätig, sollten betroffene Passagiere eine Frist auf drei Stunden nach der geplanten Abflugzeit setzen. Wird die Aufforderung dennoch nicht erfüllt, können Reisende eigene Alternativen suchen und die Kosten der Airline in Rechnung stellen.
Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer Flugstrecke von über 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder die Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen.”Diese Rechte haben Passagiere laut der EG 261
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin. Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. Angekündigte wie unangekündigte Streiks gehören nicht dazu.Über AirHelp
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte. Seit der Gründung 2013 hilft das Unternehmen Reisenden dabei, Entschädigungen für verspätete oder ausgefallene Flüge sowie im Falle einer Nichtbeförderung durchzusetzen. Zudem ergreift AirHelp juristische und politische Maßnahmen, um die Rechte von Fluggästen weltweit weiter zu stärken. Das Unternehmen hat bereits mehr als 16 Millionen Menschen geholfen und ist weltweit tätig. Seit 2019 kooperiert AirHelp mit Verbraucherschutz Deutschland (www.verbraucherschutz.de/airhelp) und hilft bei der Durchsetzung der Fluggastrechte von Verbrauchern, die sich an den Verbraucherschutz Deutschland gewandt haben. Mehr Informationen über AirHelp finden Sie unter: www.airhelp.com/de/
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