Der ACV Automobil-Club Verkehr unterstützt die EAC-Einschätzungen und -Forderungen zur Reform der EU-Führerscheinrichtlinie. Die Interessengemeinschaft europäischer Automobilclubs begrüßt das Votum des Europäischen Parlaments für einheitliche Führerscheinregeln und fordert eine schnelle und konsequente Umsetzung in allen Mitgliedstaaten.
Die Entscheidung des Europäischen Parlaments, keine verpflichtenden ärztlichen Untersuchungen beim Erwerb oder bei der Verlängerung von Führerscheinen vorzuschreiben, findet die Zustimmung des EAC. Stattdessen sollen künftig Selbstauskünfte zur Fahrtauglichkeit möglich sein.
„Wir begrüßen, dass verpflichtende ärztliche Untersuchungen mehrheitlich abgelehnt wurden“, erklärt ACV Geschäftsführer und EAC-Präsident Holger Küster. „Statt Pflichtuntersuchungen sollten ältere Autofahrer durch freiwillige Rückmeldefahrten und Auffrischungskurse sensibilisiert werden – und zwar ohne die Sorge, dass ihnen dabei automatisch der Führerschein entzogen wird.“
Damit folgt die EU dem Ansatz, die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer zu stärken und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Die Einführung eines digitalen Führerscheins gilt als Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen europäischen Mobilitätsverwaltung. Der EAC unterstützt diesen Schritt, mahnt aber eine zügige und einheitliche Umsetzung in allen EU-Mitgliedstaaten an. Nach aktuellem Stand soll der digitale Führerschein innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie europaweit verfügbar sein.
„Die Einführung des digitalen Führerscheins ist ein wichtiger und richtiger Schritt“, so Küster. „Wir hätten uns allerdings einen kürzeren Zeitrahmen gewünscht. Die EU-Kommission muss sicherstellen, dass kein digitaler Flickenteppich entsteht.“
Der EAC betont zudem, dass niemand durch die Digitalisierung ausgeschlossen werden darf. Ältere Menschen oder Personen ohne Smartphone sollen weiterhin die Möglichkeit haben, einen physischen Führerschein zu erhalten.
Besonders positiv bewertet der EAC die geplante europaweite Einführung des Begleiteten Fahrens. Diese Maßnahme habe sich in Deutschland als Erfolgsmodell erwiesen und trage entscheidend zur Verkehrssicherheit junger Fahrer bei.
„Das Begleitete Fahren ist ein echtes Erfolgsmodell“, unterstreicht Küster. „Fahranfänger profitieren enorm und sammeln wichtige Fahrpraxis. Eine gute Ausbildung und regelmäßige Fahrpraxis sind entscheidender für sichere Teilnahme am Straßenverkehr als starre Altersgrenzen.“
Kritisch bewertet der EAC dagegen, dass die EU keine europaweite Null-Promille-Grenze für Fahranfänger beschlossen hat. Aus Sicht der Interessengemeinschaft wurde hier eine wichtige Gelegenheit zur Harmonisierung und Prävention vertan.
„Alkohol und Drogen am Steuer gehören zu den Hauptursachen schwerer Unfälle“, erklärt Küster. „Wir hätten uns mehr Klarheit gewünscht: Wer trinkt oder kifft, fährt nicht. Das sollte für alle Fahranfänger in Europa gelten.“
Positiv sieht der EAC, dass künftig schwere Verkehrsverstöße EU-weit Konsequenzen haben können. Gleichzeitig fordert die Interessengemeinschaft, dass der Führerscheinentzug auf gravierende Delikte beschränkt bleibt.
„Wir befürworten den europaweiten Führerscheinentzug bei schweren Verstößen als Signal für mehr Sicherheit auf Europas Straßen“, sagt Küster. „Ein Fahrverbot sollte aber nur gelten, wenn es sich um ein schweres Delikt handelt – also eines, für das man auch im Heimatland den Führerschein verlieren würde.“
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