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Erfolg der Deutschen Umwelthilfe im Revisionsverfahren für sauberes Wasser
Wasserhahn ©Gerald Kaufmann
  • 06. März 2025

Erfolg der Deutschen Umwelthilfe im Revisionsverfahren für sauberes Wasser

Von Sascha Müller-Kraenner | DUH

Bahnbrechendes Urteil für Gewässerschutz

Leipzig - Die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen müssen ambitioniertere Maßnahmen gegen die Nitratbelastung des Grundwassers im Ems-Gebiet ergreifen. Dies folgt aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, mit dem die Revision der Länder gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg von November 2023 in zwei wesentlichen Teilen zurückgewiesen wird. Das OVG hatte der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH), unterstützt durch den BUND Niedersachsen, stattgegeben und die beiden Bundesländer zur Überarbeitung der Gewässerschutzmaßnahmen verpflichtet. Die hiergegen eingelegte Revision hat das Bundesverwaltungsgericht hinsichtlich der Klageanträge zum Verschlechterungsverbot und zum Trendumkehrgebot zurückgewiesen. Die DUH fordert nun deutschlandweit attraktive Anreize für mehr Ökolandbau, für Alternativen zur Massentierhaltung und strengere Regeln und Kontrollen, um für eine verlustarme Düngung und für sauberes Wasser zu sorgen.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Mit dem gewonnenen Revisionsverfahren haben wir einen Präzedenzfall zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und damit für die Grund- und Trinkwasserqualität in ganz Deutschland erwirkt. Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig ist ein Signal für alle Bundesländer, sich an geltendes Recht zu halten und den Schutz unseres Grundwassers ernst zu nehmen. Wir gehen davon aus, dass sich durch dieses bahnbrechende Urteil nun endlich der Grund- und Trinkwasserschutz in ganz Deutschland maßgeblich verbessern wird. Um eine Verschlechterung des Zustands des Grundwassers aufgrund der Nitratbelastung zu verhindern, braucht es wirksamere Düngeregeln und ein bundesweit einheitliches Monitoring. Sollten Länder und Bund weiterhin die Wasserverschmutzung durch zu viel Gülle und Dünger zulassen, drohen steigende Trinkwasserpreise, verstärkter Artenverlust und zudem ein EU-Vertragsverletzungsverfahren mit Strafen in Millionenhöhe.“

Hinsichtlich eines dritten Klageantrags zum sogenannten Verbesserungsgebot hat das Bundesverwaltungsgericht an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen. Die DUH zeigt sich auch hier optimistisch und rechnet mit einer Entscheidung innerhalb der nächsten anderthalb Jahre.

Rechtsanwältin Caroline Douhaire, die die DUH im Verfahren vertritt: „Die Länder sind nun dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um eine weitere Verschlechterung des Grundwasserzustands durch Nitrat zu verhindern und steigende Nitrattrends umzukehren. Hinsichtlich des sogenannten Verbesserungsgebotes und der Frage der Wirksamkeit von Fristverlängerungen hat das Bundesverwaltungsgericht das Verfahren ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof angerufen. Dies ermöglicht eine wegweisende Klärung dieser wichtigen Frage für die gesamte Europäische Union.“

Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler aus dem Vorstand des BUND Niedersachsen: „Diese Entscheidung ist von großer Bedeutung für den Gewässerschutz in Deutschland. Die Länder müssen nun zum Schutz unserer Gewässer deutlich entschiedener handeln. Im Ems-Gebiet kann nur mit einem wirksamen Maßnahmenpaket zur Verringerung der Nitrateinträge sichergestellt werden, dass die Grenzwerte für Nitrat im Grundwasser schnellstmöglich und auf Dauer eingehalten werden. Grundwasser ist und bleibt die Quelle unseres wichtigsten Lebensmittels: das Trinkwasser. Die Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlicher Nutzung in den Boden und damit in das Grundwasser müssen auch im Ems-Gebiet dringend reduziert und Kontrollen stringent durchgeführt werden. Dabei dürfen Landwirt*innen bei der Umsetzung der sich aus dem Urteil ergebenden betrieblichen Anpassungen nicht allein gelassen werden.“

Hintergrund:

Deutschland macht seit Jahren zu wenig für den Schutz seiner Gewässer und des Grundwassers. Obwohl das EU-Recht schon seit mehr als 30 Jahren eine Minderung der Nitratbelastung des Grundwassers vorschreibt und nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie ein guter Grundwasserzustand bis 2015 zu verwirklichen war, ist die Erreichung dieses Ziels noch immer in weiter Ferne. Hauptdefizit aus Sicht der DUH: Das geltende Düngerecht lässt eine dauerhafte Überdüngung zu, statt sie zu bremsen. Gute Regeln im Düngerecht wie die betriebliche Nährstoffbilanzierung werden kaum kontrolliert und es wird politisch sogar über ihre Abschaffung diskutiert.

Gründe für die Belastung sind unter anderem die Massentierhaltung und die Überdüngung mit Gülle. Die Verfehlung eines guten chemischen Zustands des Grundwassers aufgrund zu hoher Nitratwerte im Ems-Gebiet steht beispielhaft für zahlreiche andere Nitrat-Hotspots in Deutschland. Bisher verfehlt Deutschland an 26 Prozent der Messstellen den Grenzwert für trinkbares Wasser. An 16 Prozent der Messstellen steigen die Nitratwerte sogar weiter an. Folgen der aktuell noch erlaubten Überdüngung sind unter anderem mehr kostenintensive Aufbereitung des belasteten Wassers und somit steigende Trinkwasserkosten, Algenplagen in Gewässern und verstärktes Artensterben auch in Seen, Flüssen und Meeren.

Bereits 2018 hat die DUH das Recht auf sauberes Wasser bei der Bundesregierung und 2019 bei den Ländern NRW und Niedersachsen eingeklagt. In der Zwischenzeit haben Bund und Länder neue Maßnahmen zur Reduzierung der Düngung ergriffen. Diese reichen jedoch aus Sicht der DUH noch nicht aus, um saubere Gewässer sicherzustellen. Das heutige Urteil stellt ein Stoppschild gegen weitere Verschlechterungen des Grundwasserzustands auf.

Link:

Mehr zum Thema Nitrat: https://www.duh.de/nitrat/


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