Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen haben zum Jahreswechsel ihre Beiträge erhöht – mehr als 20 Millionen Bundesbürger sind betroffen. Deshalb setzen sich jetzt viele Versicherte mit einem möglichen Kassenwechsel auseinander. Beim Thema Sonderkündigungsrecht kommt es dabei häufig zu der falschen Annahme, dass man sofort die Kasse wechseln kann. Thomas Adolph, Geschäftsführer des unabhängigen Vergleichsportals gesetzlichekrankenkassen.de, erklärt den korrekten Sachverhalt, bei dem das „Sonderkündigungsrecht“ und die „Kündigungsfrist“ differenziert betrachtet werden müssen.
Wenn eine Krankenkasse ihren Beitrag erhöht, hat jedes Mitglied nach §175 des Sozialgesetzbuchs 5 (§ 175 SGB V) ein Sonderkündigungsrecht. „Dieses besagt aber ,nur‘, dass man trotz einer Bindefrist die Kasse kündigen darf. Relevant ist das lediglich für all diejenigen, die in den letzten zwölf Monaten ihre Krankenkasse gewechselt haben. Dann besteht nämlich eine zwölfmonatige Bindefrist, die durch das Sonderkündigungsrecht aufgehoben wird“, so Thomas Adolph.
Unabhängig davon, ob das Sonderkündigungsrecht geltend gemacht wird oder nicht, beträgt die Kündigungsfrist zwei volle Monate. „Wer beispielsweise im Januar noch eine Mitgliedschaft in einer neuen Krankenkasse beantragt und damit bis zum 31. Januar die Kündigung bei der alten Kasse ausspricht, wird zum 1. April 2024 Mitglied der neuen Kasse – ob mit oder ohne Sonderkündigungsrecht“, veranschaulicht der Experte. Zwei Ausnahmen von dieser Regel gibt es allerdings:
Auch das ist kein Problem. Die neue Kasse wird jede Mitgliedschaft unabhängig vom im Antrag genannten Beginn-Datum immer zum nächstmöglichen Zeitpunkt starten lassen. Dazu gibt es einen automatisierten Austausch direkt zwischen den Krankenkassen. Als Versicherter darf man sich also nach eingereichter Kündigung entspannt zurücklehnen!
Wir über uns:
Um sich im Dickicht aus Gesetzesparagraphen, freiwilligen Mehr- und Zusatzleistungen, Satzungsregelungen und vertraglichen Vereinbarungen zurecht zu finden, verschafft www.gesetzlichekrankenkassen.de den mehr als 70 Millionen Versicherten in Deutschland einen Überblick und gibt Entscheidungshilfen für die Wahl der passenden Krankenkasse.
1999 startete unser Dienst, der schon im Jahr 2000 neben dem Beitragsvergleich um einen Leistungsvergleich ergänzt wurde. Dieser konzentriert sich bis heute auf Mehrleistungen, denn rund 96% der Kassenleistungen sind vom Gesetzgeber festgelegt. Mit der interaktiven Kassensuche können Nutzer deshalb genau die ihren Anforderungen entsprechende Krankenkasse finden. Zahlreiche Hintergrundinformationen ergänzen das kostenfreie Angebot.
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