Die fünfte Jahreszeit ist da. Viele Jecken und Narren bereiten sich schon seit Monaten darauf vor, den Winter mit ihren tollen Kostümen zu vertreiben. Für viele Narren gehört ein guter Schluck genauso zum Fasching wie die gute Laune.
Doch schon geringe Alkoholmengen genügen, um die Reaktionsfähigkeit drastisch einzuschränken. Bei Fahrauffälligkeiten – wie dem Fahren von Schlangenlinien oder zu dichtem Auffahren – drohen bereits ab 0,3 Promille ein Fahrverbot, Punkte und ein Bußgeld. Wer mit 0,5 Promille in eine Polizeikontrolle gerät, wird mit mindestens 500 Euro zur Kasse gebeten, darf sich mindestens einen Monat nicht ans Steuer setzen und kassiert zwei Punkte in Flensburg.
Sind Autofahrer mit mehr als 1,1 Promille unterwegs, geht der Gesetzgeber automatisch von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Personen, die die Polizei so antrifft, müssen sich für mindestens sechs Monate von ihrem Führerschein verabschieden. Weitere Konsequenzen sind drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Zudem wird bei solch einer Trunkenheitsfahrt der Führerschein entzogen. Seine Rückgabe muss bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.
Fahranfänger sollten berücksichtigen: Bis zum 21. Geburtstag beziehungsweise während der Probezeit ist Alkohol am Steuer tabu. Auch Radfahren und Alkohol passen nicht zusammen: Wer angetrunken einen Unfall verursacht, läuft ab 0,3 Promille ebenfalls Gefahr, seinen Führerschein verlieren. Ab 1,6 Promille müssen auch Radfahrer mit einem Verfahren rechnen - unabhängig davon, ob sie einen Führerschein besitzen.
Soweit die strafrechtliche Seite. War bei einem Unfall Alkohol im Spiel, kann sich das, wie die HUK-COBURG mitteilt, auch auf den Versicherungsschutz auswirken. Inwiefern hängt vom Blutalkoholspiegel und der individuellen Fahrtüchtigkeit ab. Also davon, ob Fahrer eine Situation erkannt und angemessen reagiert haben. Wer Schlangenlinien gefahren, von der Straße abgekommen ist oder Autos gerammt hat, hat diese Grenze überschritten. Wie viel Alkohol zu Ausfallerscheinungen führt, ist bei jedem verschieden. Im Extremfall genügt ein Glas Sekt.
Lässt sich der Unfall eindeutig auf Alkoholkonsum zurückführen, greift in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Trunkenheitsklausel. Sie befreit den Versicherer von seiner Leistungspflicht. Das heißt: Die Versicherung reguliert den Schaden des Opfers, nimmt aber den Unfallverursacher in Regress. Maximal 5.000 Euro kann sie sich vom Schädiger oder der Schädigerin zurückholen.
In der Kasko-Versicherung kann sich der Versicherer bei Trunkenheit auf Leistungsfreiheit berufen und nur einen Teil des Schadens oder gar nichts bezahlen. Bei 1,1 Promille gilt der Alkoholgenuss automatisch als unfallursächlich. Allerdings genügen auch geringere Mengen, um den Versicherungsschutz zu gefährden zu bringen. Die Gretchenfrage ist und bleibt, ob der Alkohol ursächlich für die Karambolage war.
Auch wer bei seinem alkoholisierten Trinkkumpan ins Auto steigt, muss bei einem Unfall mit Konsequenzen rechnen. Werden Mitfahrende verletzt, können ihre Ansprüche gekürzt werden, die sie im Normalfall gegen den Verursacher gehabt hätten. Dies gilt zum Beispiel für das Schmerzensgeld. Die Rechtsprechung unterstellt hier, dass Mitfahrende, die sich zu einem Betrunkenen ins Auto setzen, sich selbst gefährden und die Verletzungsfolgen dadurch mit verursacht haben.
Selbst am Morgen nach einer fröhlich durchzechten Nacht ist der Alkohol immer noch ein Thema. Schließlich dauert es um die zehn Stunden, bis ein Promille Alkohol im Körper abgebaut wird. Im Zweifelsfall empfiehlt sich der Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel.
Kloster Corvey war mit das größte Kloster hier im Hochstift. Beeindruckend ist, wie schon im vorletzten Jahrtausend mit dem Aufbau begonnen wurde.
Mit seinen 200 Quellen mitten in Paderborn im ist die Pader der kürzeste Fluss in Deutschland und mündet im benachbarten Schloß Neuhaus in die Lippe.
Rathaus im Stil der Weserrenaissance. Nach der Zerstörung im 2. Weltkrieg wurde ist wieder aufgebaut und ist noch heute Tagungsort des Stadtrates.
Das Drei-Hasen-Fenster im Kreuzgang des Paderborner Doms ist ein Wahrzeichen von Paderborn, und findet sich auch an vielen weiteren Orten in der Paderstadt wieder.
Abdinghofkriche ist ungefähr gleich alt wie der Dom und wurde als Klosterkirche gegründet. Heute ist sie so etwas wie der Evangelische Dom in Paderborn.
Liboriuskapelle in Paderborn
Die Kapuzinerkirche in Brakel entstand im 18. Jahrhundert und beinhaltet barocke als auch gotische Elemente.
Das Brakeler Rathaus im im Renaissance-Stil. Davor steht die Rolandssäule, welche auch als Pranger genutzt wurde.
Der Käsemarkt in Nieheim ist sehenswert. Internationale Käsehersteller treffen hier zusammen und bieten ihren Käse an.
Käsehersteller aus dem Brezenzer Wald zu Gast in Nieheim!
Warburg liegt ziemlich mit am äußersten Rand vom Hochstift Paderborn, Höxter.
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