Impfungen können Leben retten und vor schweren Krankheitsverläufen schützen oder sogar Krebs vorbeugen! Darauf macht die Weltgesundheitsorganisation (WHO) wieder mit ihrer Europäischen Impfwoche aufmerksam, die jetzt am Sonntag, den 27. April, startet. So ist mit Blick auf den Kalender die FSME-Impfung hochaktuell, die vor der durch Zecken übertragbaren Frühsommer-Meningoenzephalitis, einer Gehirnentzündung, schützen kann. Das unabhängige Vergleichsportal www.gesetzlichekrankenkassen.de macht allerdings darauf aufmerksam: Bei der Kostenerstattung für Schutzimpfungen gibt es teils große Unterschiede zwischen den gesetzlichen Krankenkassen. „Es lohnt sich, die eigene Kasse daraufhin zu überprüfen“, empfiehlt Geschäftsführer Thomas Adolph, der die Leistungen der 94 gesetzlichen Krankenkassen vergleicht.
Wie groß diese Unterschiede sein können, zeigt www.gesetzlichekrankenkassen.de exemplarisch im Überblick anhand von drei relevanten Schutzimpfungen: Gürtelrose (Herpes zoster), Humane Papillomviren (HPV) sowie der bereits angesprochenen FSME-Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis.
Vor allem bei älteren und immungeschwächten Menschen kann die Viruserkrankung Herpes zoster, im Volksmund Gürtelrose genannt, sehr schmerzhafte Hautreizungen verursachen und die Lebensqualität stark einschränken. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt daher ab dem Alter von 60 Jahren und für bestimmte Risikogruppen ab 50 Jahren eine entsprechende Schutzimpfung.
Über diese kostenlose Regelleistung hinaus bieten einige Krankenkassen aber schon unterhalb der Altersgrenzen Kostenerstattungen an: Laut Vergleichsportal übernehmen dafür neun Kassen die Kosten vollständig und einige Kassen bis zu einem bestimmten Maximalbetrag bzw. zu einem bestimmten Anteil.
Ein jährlich abrufbares Globalbudget zur Verfügung stellen demnach insgesamt neun Krankenkassen. Bis maximal 200 Euro der Kosten übernimmt ein Anbieter zu 100 Prozent, bis maximal 250 Euro erstatten zwei Kassen vollständig, bis maximal 300 Euro eine Kasse. Zwei weitere Anbieter steuern bis höchstens 400 Euro bei, sogar bis 500 Euro erstatten drei Anbieter – davon zwei vollständig und eine zu 80 Prozent.
Zu den häufigsten durch Intimkontakte übertragbaren Infektionen zählen die Humanen Papillomviren (HPV). Sie können unter anderem Gebärmutterhalskrebs sowie weitere Krebsarten im Rachenraum und Genitalbereich hervorrufen. Zum Schutz empfiehlt die STIKO die HPV-Impfung für Mädchen und Jungen ab neun Jahren. Spätestens bis zum Alter von 17 Jahren sollte diese erfolgen.
„Auch für junge Frauen und Männer ab 18 Jahren übernehmen einige Krankenkassen die Impfkosten, teilweise sogar vollständig“, erklärt Thomas Adolph. Bei Frauen ab 18 Jahren zum Beispiel erstatten 45 Krankenkassen komplett (ohne Maximalbetrag). Im Rahmen des jährlichen Globalbudgets steuern zudem manche Kassen bis zu bestimmten Höchstbeträgen bei – von 100 Euro bis hin zu 500 Euro. Bei Männern ab 18 Jahren sind es 41 Anbieter, die komplett sowie unbegrenzt die Impfkosten übernehmen. Und auch hier erstatten einige Krankenkassen im Rahmen eines Globalbudgets von 100 bis zu 500 Euro.
Die FSME-Viren lösen bei einem Teil der Infizierten Entzündungen des Gehirns sowie der Hirnhäute aus und werden vor allem durch Zecken übertragen. Da die Tierchen wärmere Temperaturen mögen, kommen durch den Klimawandel immer mehr Risikogebiete dazu. „Wer in einem solchen Gebiet oft in der Natur ist, sollte eine Impfung in Betracht ziehen. Besonders Bayern, Baden-Württemberg, Südhessen, Südost-Thüringen, Sachsen und Südost-Brandenburg sind als Risikogebiete bekannt“, weiß Thomas Adolph.
Gesetzlich Versicherte, die in einem Risikogebiet wohnen, bekommen die Impfung als Regelleistung komplett erstattet. Zahlreiche Kassen übernehmen die Kosten oder einen Teil davon aber auch für Versicherte, die lediglich in ein deutsches Risikogebiet reisen: 44 Kassen übernehmen die Kosten vollständig und eine Kasse zu 100 Prozent bis max. 500 Euro. Im Rahmen des abrufbaren jährlichen Globalbudgets bieten 15 Kassen eine Kostenerstattung an. Bis maximal 200 Euro der Kosten übernehmen drei Anbieter zu 100 Prozent, bis maximal 250 Euro erstatten drei Kassen vollständig, bis maximal 300 Euro ebenfalls drei Kassen. Zwei andere Krankenkassen steuern bis höchstens 400 Euro bei, sogar bis 500 Euro übernehmen vier Anbieter – davon zwei vollständig und zwei zu 80 Prozent.
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