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Die ideale Dämmstärke für das eigene Haus finden
Wer seinen Altbau dämmt, muss gesetzliche Mindestanforderungen beachten. Für Fassade, Dach, oberste Geschossdecke und Kellerdecke sind unterschiedliche Dämmwerte nötig ©Zukunft Altbau
  • 13. März 2023

Die ideale Dämmstärke für das eigene Haus finden

Von Gerald Kaufmann

Energetische Sanierung: Wie dick die Dämmung sein sollte

Gedämmte Häuser haben einen geringeren Wärmeverlust. Das spart Heizkosten, erhöht den Wohnkomfort und schützt vor Schimmel. Zugleich hilft die Dämmung, eine Wärmepumpe wirtschaftlich zu betreiben. Doch wie stark muss sie sein? Bei einer Sanierung sind je nach Material und Bauteil Dämmstärken von 12 bis 24 Zentimeter nötig. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Für Fassade, Dach, oberste Geschossdecke und Kellerdecke sind unterschiedliche Materialstärken erforderlich. Im Gebäudeenergiegesetz sind die jeweiligen Mindestanforderungen definiert. Wer eine finanzielle Förderung erhalten möchte, muss sie übertreffen. Dann winken Zuschüsse bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit. Frank Hettler von Zukunft Altbau rät, besser zu dämmen, als die gesetzlichen Anforderungen vorgeben. Denn die staatlichen Fördermittel decken die zusätzlichen Materialkosten ab. Gleichzeitig spart man durch die stärkere Dämmung dauerhaft Heizkosten – sie ist daher auch wirtschaftlich sinnvoll.

Fragen rund um energetische Sanierungen beantwortet das Team von Zukunft Altbau kostenfrei am Beratungstelefon unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Bei einer unzureichenden Dämmung von Fassade, Dach, oberster Geschossdecke und Keller sind die Wärmeverluste im Haus hoch. Das führt zu hohen Heizkosten. Reduzieren lassen sich die unnötigen Wärmeverluste mit einer Dämmung. „Rund zwei Drittel des Heizenergiebedarfs können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer durch eine umfassende Dämmung einsparen“, sagt Markus Weißert vom Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade Baden-Württemberg. „Eine gute Dämmung der Gebäudehülle erhöht außerdem den Wohnkomfort und reduziert die Schimmelgefahr.“

Wie stark die Fassadendämmung sein muss

Was viele nicht wissen: Wer sein Haus nachträglich dämmen lassen möchte, muss die gesetzlichen Vorgaben beachten. Das Gebäudeenergiegesetz schreibt für die einzelnen Bauteile vor, wie gut der Dämmstandard sein muss, also wie viel Wärme nach der Sanierung maximal nach außen abgegeben werden darf. „Der Wärmedurchgangskoeffizient U-Wert gibt diesen Wärmeverlust an“, erklärt Weißert. „Je kleiner der U-Wert, desto besser ist die Wärmedämmung.“

Bei der Dämmung der Fassade von vor 1984 errichteten Gebäuden darf der U-Wert nicht höher als 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/(m2K)) liegen. Das entspricht etwa zwölf bis 14 Zentimeter Dämmstärke, nutzt man das am häufigsten verwendete Material Polystyrol. Vor 1984 gab es keine Pflicht zur Dämmung, deswegen muss bei einer nachträglichen Dämmung ein bestimmter U-Wert erreicht werden. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer solcher Gebäude sind übrigens verpflichtet, die gesetzlichen Werte einzuhalten und zu dämmen, auch wenn sie nur den Außenputz der Fassade erneuern – bei den hohen Energiepreisen eine sinnvolle Vorgabe.

Bei nach 1984 errichteten Gebäuden wurden U-Werte vorgeschrieben und sukzessive verschärft. Hier sind keine gesetzlichen Werte bei einer nachträglichen Dämmung einzuhalten. Dies ist aber zu empfehlen, um die Dämmung auf den heutigen Standard zu heben. Frank Hettler rät, bei der Fassadendämmung von Bestandsgebäuden über die gesetzliche Mindestanforderung hinauszugehen und einen U-Wert von 0,20 W/(m2K) oder besser zu erreichen. Bei Polystyrol entspricht das einer Dämmstärke von über 16 Zentimetern. Die verbesserte Dämmung lohnt sich aus mehreren Gründen: zum einen gibt es eine finanzielle Unterstützung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Die Fördermittel decken die Mehrkosten der zusätzlichen Dämmstärke ab. Jeder Extra-Zentimeter spart außerdem dauerhaft Wärme und damit Heizkosten ein. Wirtschaftlich ist eine dickere Dämmung daher allemal.

Mit guten U-Werten kann die Dämmung in der Regel vierzig Jahre und mehr ihren Dienst tun, ohne nachgerüstet werden zu müssen, falls Energiepreise oder die gesetzlichen Anforderungen in den nächsten Jahren steigen. Das ist sinnvoll, da Nachrüsten von zusätzlicher Dämmung, das sogenannte Aufdoppeln, oft teuer, kompliziert oder im schlechtesten Fall nicht möglich ist. Wer an der Dämmstärke spart, baut sich langfristig eine Falle: Eine spätere Zusatzdämmung wird unwirtschaftlicher und rechnet sich möglicherweise gar nicht mehr. Dadurch verschwendet man über lange Zeit wertvolle Heizenergie. Man spricht dann vom sogenannten „Lock-in-Effekt“.

Mindestwerte für Dach und Kellerdecke

Bei der Dachdämmung gibt das Gebäudeenergiegesetz einen Mindestwert von 0,20 bis 0,24 W/(m²K) vor. Auch hier rät Zukunft Altbau zu einem ambitionierteren Vorgehen und empfiehlt einen U-Wert von 0,14 W/(m2K), der eine finanzielle Förderung ermöglicht. Bei der oftmals zur Dachdämmung verwendeten Kombination aus Mineralwolle- und Holzfaserplatten sind rund 30 Zentimeter Dämmstoff erforderlich.

Bei der Kellerdeckendämmung und der Dämmung der Kellerwände gilt laut Gesetz ein maximaler U-Wert von 0,30 W/(m²K). Auch hier sollte man besser dämmen, wenn es die Deckenhöhe zulässt. Besonders gut ist ein Dämmwert von unter 0,20 W/(m²K). Mit dem sehr effizienten Polyurethan braucht man dafür eine Dicke von nur zehn Zentimetern, wenn man mindestens zwei Zentimeter Dämmung bereits im Fußbodenaufbau des Erdgeschosses hat. Bei Holzweichfaser benötigt man eine Dämmstärke von 18 Zentimetern. Durch die geringen Investitionskosten ist die Kellerdeckendämmung eine der profitabelsten energetischen Maßnahmen. Außerdem ist sie eine der wenigen Sanierungsmaßnahmen, die man selbst und ohne professionelle Unterstützung umsetzen kann. Keine kalten Füße mehr im Erdgeschoss und Heizkosteneinsparungen bis zu zehn Prozent sind möglich.

Dämmvorgabe für die oberste Geschossdecke

Bei nicht ausgebauten Dachböden sollte auch die oberste Geschossdecke mit einer möglichst dicken Dämmschicht versehen werden. Oft ist diese Maßnahme sogar gesetzlich verpflichtend. Wird die oberste Geschossdecke gedämmt, darf der U-Wert von 0,24 W/(m²K) nicht überschritten werden. Damit die Wärmeverluste auf den geforderten Wert sinken können, wird eine Dämmstärke von zwölf bis 18 Zentimetern benötigt, je nachdem, welches Material eingesetzt wird. Zukunft Altbau empfiehlt, bis zu zehn Zentimeter mehr Dämmstoff einzubauen, als der Gesetzgeber fordert. Dann wird ein U-Wert von 0,14 W/(m²K) erreicht – die Mindestvoraussetzung, um Fördermittel zu erhalten. Auch die Dämmung der obersten Geschossdecke kann in vielen Fällen in Eigenregie erfolgen.

Welche Dämmmaterialen gibt es?

Dämmmaterialien lassen sich in drei Kategorien einteilen: Dämmstoffe aus fossilen Rohstoffen, mineralische Dämmmaterialien und Dämmungen aus nachwachsenden Rohstoffen. Zu den Dämmmaterialien aus fossilen Rohstoffen gehören Hartschaumplatten aus Polyurethan, Polystyrol oder Phenolharz. Beispiele für mineralische Materialien sind Platten aus Steinwolle oder Glaswollematten. Holzfaser- oder Zellulosedämmungen sind Beispiele für nachwachsende Rohstoffe.

Materialien auf Basis fossiler Rohstoffe sind heute noch am günstigsten und haben den besten Dämmwert, hier kann die Dämmstärke am geringsten ausfallen. Mineralische Dämmungen liegen sowohl was die Kosten als auch die erforderliche Dämmstärke angeht, leicht darüber. Häufig noch etwas teurer sind die Dämmstoffe auf Basis nachwachsender Rohstoffe. Um denselben Dämmwert wie fossile Materialien zu erreichen, sind außerdem meist ein paar Zentimeter mehr Dämmung notwendig.

Übrigens: Mit allen Dämmstoffen wird sehr viel mehr Energie eingespart, als für deren Herstellung nötig war. Auch Angst vor einer erhöhten Brandgefahr muss man bei keinem der Dämmstoffe haben. Gebäudedämmungen bestehen in der Regel aus nicht brennbaren oder schwer entflammbaren Materialkombinationen.

Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern gibt es auf www.zukunftaltbau.de.

 

17.03.23 UPDATE  !

Die Antwort von Zukunft Altbau: 30cm Dämmung im Dach sind in der Regel nur möglich, wenn eine Sanierung von außen, also inkl. Erneuerung der Dacheindeckung, erfolgt. Idealerweise sollte im Zuge der sowieso anstehenden Erneuerung der Dacheindeckung gleich mehr gedämmt werden als das, was gesetzlich gefordert ist. Für eine Dämmstärke von 30 cm ist in der Regel immer eine Aufsparrendämmung erforderlich. Entweder wird der Sparren im Vorfeld aufgedoppelt, beispielsweise von 12 cm auf 20 cm und die Aufsparrendämmung fällt geringer aus, oder der Sparren wird in der Höhe belassen und die Aufsparrendämmung fällt stärker aus.

Steht grundlegend keine Instandhaltung der Dacheindeckung an, kann auch eine Sanierung „von innen“ in Angriff genommen werden. Hier wird aber in der Regel nicht die erforderliche Dämmstärke für die Förderung erreicht, da die Dämmung unterhalb des Sparrens von der Höhe her durch den damit einhergehenden Raumverlust begrenzt ist. Übrigens: auch ein schrittweises Vorgehen lohnt sich. So kann bereits heute eine Sanierung von innen durchführt werden, um erste Effizienzgewinne zu erzielen. Die Aufsparrendämmung wird dann in einigen Jahren ergänzt, wenn das Dach ohnehin neu eindeckt wird. Zusammen wird dann die erforderliche Dämmstärke für die Förderung erreicht und die neue Dacheindeckung gefördert.

 


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Kommentare

0
Der Grenzlipper
3 jahre vor
So erzeugt der Staat wieder mal das nächste Dilemma. Mit Dachbalken von 12 cm kann ich unmöglich auf einfache Art 30 CM Dämmung untendrunter aufbringen, um Förderung zu erhalten.
Mache ich eine einfache Dämmung darunter schaffe ich höchstens 20 cm.
Wähle ich die Lösung mit den 30 cm und mehr, bleibt nichts anderes übrig, als die Dachpfannen herunterzunehmen um auch auf den Dachsparren noch eine Dämmung aufzubringen.
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