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  • 15. Juli 2025

Zwei Städte in NRW unter den Top 13 der „Blitzermillionäre“ 2024!

Von Gerald Kaufmann

Berlin – 11 Städte aus Nordrhein-Westfalen, von insgesamt 140 angefragten Städten in Deutschland, nahmen an der diesjährigen Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e. V. (DAV) teil. Abgefragt wurden die Anzahl der stationären und mobilen Blitzer und deren Einsatzzwecke, wie etwa die Vermeidung von Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen an häufigen Unfallschwerpunkten. Außerdem wollten wir wissen, wie sich die Einnahmen zu den Jahren davor verändert haben und in welcher Straße am häufigsten geblitzt wurde.

Da Köln und Düsseldorf dieses Jahr nicht an der Befragung teilgenommen haben, führen Mönchengladbach und Bottrop die Liste der „Blitzermillionäre“ 2024 in Nordrhein-Westfalen an.

Deutschlandweit waren 2024 25 Städte wieder „Blitzermillionäre“. 19 Städte hatten die Befragung abgesagt und wollten nicht daran teilnehmen. 41 Städte haben den Fragebogen beantwortet. 12 Städte wollen ihre Daten nicht veröffentlicht sehen.

Das Gesamteinnahmevolumen der 41 Städte, die den Fragebogen beantwortet haben, aus Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen beläuft sich auf 153 Millionen Euro. Dieses Geld fließt in allen befragten Städten vollständig in den Gesamthaushalt der Stadt oder der Kommune.

25 Städte knacken 2024 wieder die Millionengrenze

Unter den 41 Städten, die unsere Umfrage beantwortet haben, waren 25 „Blitzermillionäre“. Doch Hamburg überholt sie alle: 2024 nahm die Stadt über 47 Millionen Euro durch zu schnelles Fahren und Rotlichtverstöße ein. Noch einmal etwa 3 Millionen mehr als 2023. Dies liegt vor allem an der Menge der stationären (40) und mobilen Blitzer (26) in der Stadt.

Berlin, flächenmäßig deutlich größer, kommt nach dpa-infocom GmbH für alle geahndeten Verkehrsvergehen, wie Tempo, Rotlicht und Falschparken auf 112,4 Millionen Euro und hätte mit den Einnahmen aus Geschwindigkeitsverstößen den 2. Platz mit circa 33,4 Millionen Euro erreicht.

In der Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV liegt Hamburg somit auf Platz 1 und Chemnitz (7,3 Mio.) bekommt den 2. Platz. Frankfurt (6,58 Mio.) liegt auf Platz 3 gefolgt von Mönchengladbach (5,7 Mio.) und Pforzheim (5,4 Mio.). Die weiteren diesjährigen Städte mit Millioneneinnahmen sind Mannheim (5,0 Mio. – ohne Rotlicht), Kiel (4,9 Mio.), Esslingen (4,9 Mio.), Nürnberg (4,2 Mio.), Erfurt (3,6 Mio.), Rostock (3,4 Mio.), Weimar (2,6 Mio.), Bottrop (2,4 Mio.), Norderstedt (2,1 Mio.), Tübingen (1,9 Mio.), Konstanz (1,6 Mio.), Flensburg (1,6 Mio.), Frankfurt/Oder (1,3 Mio.). Weitere Städte hatten ihre Nennung abgelehnt.

Insgesamt waren 482 Messanlagen bei den 41 teilnehmenden Städten im Einsatz, hiervon 317 stationäre und 165 mobile Blitzer. Im Vergleich zu unseren Befragungen aus den Jahren zuvor, hat sich in den meisten Städten vor allem die Zahl der mobilen und semistationären Anlagen erhöht. Zurückzuführen ist dies auf den steigenden Einsatz der Enforcement-Trailer, (Messanhänger), die die Autofahrer:innen immer wieder an neuen Positionen in den Städten überraschen können. So wurden in Chemnitz rund 6 Millionen Euro mit mobilen Blitzern eingenommen und etwa 1,5 Millionen mit stationären.

Geblitzt wurden in Konstanz etwa 42.000 Fahrzeuge, in Flensburg 41.753. In Weimar waren es circa 65.000 und in Erfurt 68.818. In Mönchengladbach gab es 119.623 Fälle. In Hamburg wurden sogar 1.014.009 Verstöße aus stationären und mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (GÜA) zur Anzeige gebracht. Allein die GÜA in der Stresemannstraße 147 mit 57.130 Anzeigen blitzt jährlich öfter als ganz Norderstedt (53.627). Im Mittel siebenmal in der Stunde – jeden Tag. Kurioses: Gegen Abend führt das bei Zuschauer:innen im „Blitz-Kiosk“ in der Nähe der Sternbrücke/Stresemannstraße in Hamburg dazu, dass man hier mit einem „Kurzen“ auf jeden Blitzer anstößt.

Einnahmen deutschlandweit gestiegen

In 17 Städten sind die Einnahmen durch Blitzer von 2023 auf 2024 gestiegen. Während die Einnahmen von 2021 auf 2022 in allen Städten stark nach oben gingen, können wir für das Jahr 2024 nur einen moderaten Anstieg aus den uns zur Verfügung stehenden Daten ablesen. Viele Städte erreichen in etwa das Niveau aus dem Jahr 2022. Überproportionale Steigerungen gab es in unserer Befragung nur in Mönchengladbach (3,7 Mio. 2023 auf 5,7 Mio. 2024) sowie Rostock (2,5 Mio. 2023 auf 3,4 Mio. 2024).

Die meisten Städte gaben an stationäre Blitzer zur Vermeidung von Geschwindigkeits-Verstöße an häufigen Unfallorten und zur Vermeidung von Rotlichtverstößen zu installieren. Als weiterer Grund wurden der Lärm- und Emissionsschutz genannt. Als Hauptgrund, mobile Blitzer einzusetzen, wurde die Vermeidung von Geschwindigkeitsverstößen in der Nähe von Kitas, Schulen und Seniorenheimen in der Befragung erwähnt. Nach Zeit online und dpa-infocom vom 22. April 2025 hat Berlin mit 46 stationären und 83 mobilen Blitzern die meisten. Nach unserer Umfrage folgt Hamburg mit 40 stationären und 26 mobilen Blitzern. Frankfurt hat 26 stationäre Anlagen und 9 mobile. Leipzig 18 stationäre, 4 Messfahrzeuge, 3 Stativsets und 7 Enforcement-Trailer. Die wenigsten Blitzer standen in Erlangen, Wesel am Rhein, Dinslaken, Neuss, Neuwied, Lippstadt und Landshut.

Betroffene sollten nicht jeden Bußgeldbescheid fraglos akzeptieren

Dr. Daniela Mielchen von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV. führt dazu aus, nur mit Unterstützung versierter Verkehrsanwält:innen könnten alle Verteidigungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden, denn in einer Reihe von Fällen seien die Messungen allein wegen technischer Einwände angreifbar. Oft stimme auch der Winkel der Messgeräte zur Fahrbahn nicht oder undeutliche Blitzfotos führten zu Fehlbeschuldigungen. In Deutschland gebe es keine Halter:innenhaftung, sondern eine Fahrer:innenverantwortlichkeit. Seien Fahrer:innen auf dem Foto nicht zu erkennen, werden weder Fahrer:innen noch Halter:innen belangt. Erfahrungsgemäß hätten Einsprüche in weit über 50 % der Fälle Aussicht auf Erfolg.

Über die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht:

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e. V. (DAV) wurde 1979 gegründet. Ihr gehören etwa 4.500 Rechtsanwält:innen an. Die Arbeitsgemeinschaft unterstützt ihre Mitglieder in vielerlei Hinsicht: Sie bietet regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen an und informiert ihre Rechtsanwält:innen über die neuesten Entwicklungen des Verkehrsrechts – zum Vorteil ihrer Mandant:innen. Seit mehr als 40 Jahren setzen sich die Verkehrsanwält:innen in den Gremien des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar für die Rechte der Geschädigten ein. Der Ausschuss Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein nimmt zu allen wichtigen Gesetzesvorhaben Stellung. Die Website der Arbeitsgemeinschaft www.verkehrsanwaelte.de verdeutlicht die Vorteile des anwaltlichen Rats in Verkehrsrechtsfragen und ermöglicht potenziellen Mandant:innen eine schnelle Anwaltssuche. Gerade Unfallgeschädigten bieten Verkehrsanwält:innen zahlreiche Möglichkeiten. Die Erfahrung zeigt: Diejenigen, die durch Verkehrsanwält:innen vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.


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