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Monopol oder fairer Wettbewerb
Völlig absurd: Beschilderungen für Autobahnraststätten, die nicht nur rechts, sondern auch noch links der Autobahn stehen. Nicht genehmigungsfähig und im Widerspruch zu den Richtlinien über Sicherheit
  • 30. August 2023

Monopol oder fairer Wettbewerb

Von 24-RE Real Estate GmbH

Einem Autohofbetreiber platzt nun der Kragen

Im Sommer 2023 ist der Aufschrei besonders groß, denn die Preise auf den Tankstellen der Raststätten direkt auf der Autobahn sind unfassbar hoch. Zum Teil sogar 40 Cent pro Liter teurer, als man es von zuhause gewohnt ist. Viele Tester, TV-Sender und etablierte Zeitungen nehmen sich dem Thema im großen Stil an. Wird dagegen der Eigentümer von über 90 % aller Autobahnraststätten, die Tank & Rast GmbH, hierzu befragt, dann behauptet dieser, dass er gar kein Monopol hätte, weil er mit den Autohöfen, die neben der Autobahn liegen und über die Ausfahrten erreichbar sind, im Wettbewerb wäre. Er suggeriert damit marktgerechte Preise. Der 24-Autohof-Gründer und langjährige Präsident der Vereinigung deutscher Autohöfe, Alexander Ruscheinsky, kann dies so nicht stehen lassen und widerspricht vehement: „Wir, die Autohöfe, können im wettbewerbsrechtlichen Sinn gar kein Wettbewerber sein, da viele der Autobahnbenutzer, die die teuren Serways-Raststätten ansteuern, gar nicht wissen, dass es neben der Autobahn die Autohöfe gibt, da die Verkehrsbehörden diese weder groß genug noch so durchgängig ausschildern, dass man sie finden könnte. Es ist ein Unding, dass derjenige, der die Lizenzen auf der Autobahn an die Serways-Raststätten der Tank & Rast vergibt, gleichzeitig die Beschilderungshoheit hat und diese zur Verhinderung von Wettbewerb durch die Autohöfe nutzt.“

Hinter der Tank & Rast stehen internationale Investoren, die sich in wenigen Jahren schon mehrere Milliarden aus dem Unternehmen herausgenommen haben. Diese exorbitanten Entnahmen funktionieren nur, wenn man überall, nicht nur an der Tankstelle, sondern auch in den Restaurants und im Shop Extrempreise verlangt und viele Autobahnbenutzer nicht ausweichen, da sie von der Existenz der weitaus günstigeren Autohöfe neben der Autobahn überhaupt nichts wissen. Die deutlich schlechtere Ausschilderung der Autohöfe ist „Methode“. Wann immer es geht, werden die Autohöfe von den meisten Fachbehörden behindert und klein gehalten. Die Beschilderung der Autohöfe ist gegenüber den Autobahnraststätten vergleichsweise um ein Vielfaches kleiner. Die Autobahnnutzer sehen die Autohofausschilderungen daher teilweise überhaupt nicht oder erst viel zu spät, sodass ein verkehrssicheres Abfahren von der Autobahn nicht mehr möglich ist. 

Die Autobahnraststätten, deren Lizenzen von den Auftragsverwaltungen der Verkehrsbehörden vergeben werden, sind dagegen viel häufiger und viel größer ausgeschildert, mit Extra-Ausfahrtszeichen und noch dazu regelmäßig zusätzlichen und überhaupt nicht genehmigungsfähigen und damit eigentlich „illegalen“ Schildern. Umgekehrt werden den Autohöfen nicht einmal die Schilder genehmigt, die ihnen aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs eigentlich zugesprochen werden sollten. Dabei wird auf allen Ebenen taktiert. Die neu geschaffene Autobahn GmbH ist hier eine „Meisterin des Verzögerns“. Es kann durchaus mehrere Jahre dauern, bis man überhaupt ein Schild genehmigt bekommt. Um Genehmigungsanträge der Autohöfe nicht zu beantworten, ist man dort kreativ: Man sei gerade im Umbruch, im Urlaub, krank, auf Fortbildung oder überlastet oder hätte aber gerade Wichtigeres zu tun. „Außerdem stünde man für persönliche Gespräche sowieso nicht zur Verfügung“, wird von Sachbearbeitungsebene regelmäßig mitgeteilt. Wenn man nicht explizit nachhakt, dann erhält man auch nach einem halben Jahr keinerlei Antwort. Da man seinen neuen millionenteuren Autohof im Bau hat und sich langsam Sorgen macht, bei der nahenden Eröffnung ohne jede Beschilderung dazustehen und es nach über zwei Jahren wagt, sich zu beschweren, wird man sofort als einer derjenigen abgestempelt, der nur auf Streit aus sei. 

Die 24-Autohöfe bereiten sich auf Monopolklage vor

Resümée: Es kann nicht sein, dass die Verkehrsbehörden auf der einen Seite die Lizenzen für die -immer bestens beschilderten - Autobahnraststätten vergeben, von deren Einnahmen sie über die Konzessionsabgaben wirtschaftlich selbst profitieren und auf der anderen Seite für die Ausschilderung des einzigen echten Wettbewerbers, der Autohöfe, zuständig sind. Dass die Autohöfe eine notwendige Versorgungsinfrastruktur der Autobahn sind, wird von der Auftragsverwaltung nicht gewürdigt.  Man hält die Autohöfe klein und behindert mit rechtlich fragwürdigen Vorgehensweisen. Aktuell streiten die 24-Autohöfe bereits seit vier (!) Jahren um wichtige Schilder für einen schon seit über einem Jahr geöffneten Autohof am Flughafen Leipzig an der A9. Die Autobahn GmbH argumentiert mit dem ihr zustehenden weiten Ermessensspielraum, ungeachtet der tatsächlich vorhandenen Lösungsmöglichkeiten. Durch solche Verfahren wird das Monopol auf der Autobahn zementiert. Die Forderung von Politikern und Fachleuten, auch unter dem Eindruck der in diesem Jahr ausufernden Preise, an dem Autobahnversorgungsmonopol dringend und deutlich etwas zu verändern, werden immer eindringlicher. Sollten die im Sinne der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs eindeutig nützlichen und auch zulässigen Beschilderungen nun endgültig verwehrt werden, werden die 24-Autohöfe mit einigen anderen Betroffenen vehement versuchen, das Bundeskartellamt zum Handeln zu bringen – zum Wohle eines fairen Wettbewerbs und zum Wohle der Autobahnnutzer, die dann weniger geschröpft werden. 

Autohöfe sparen der Öffentlichkeit 4,2 Milliarden Euro

In Deutschland herrscht seit Jahrzehnten chaotischer Lkw-Parkplatzmangel. Es fehlen, Tendenz steigend, über 30.000 Lkw-Parkplätze an der Autobahn. An den privaten Autohöfen parken nachts bis zu 35.000 Lkws. Diese Parkplätze mussten nicht aus Steuermitteln aufgebracht werden. Würden Bund und Länder diese mit heutigen Kosten selbst errichten wollen, dann müssten mindestens 4,2 Milliarden Euro aufgebracht werden.




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