Berlin-Schönefeld — Hunderttausende Deutsche haben in den vergangenen Jahren an unzulässigem Online-Glücksspiel teilgenommen – oftmals, ohne von der Illegalität zu wissen. Unternehmen aus Ländern wie Malta, Gibraltar oder Zypern erwirtschafteten auf diesem Weg Milliardensummen. Doch betroffene Verbraucher haben Anspruch auf die vollständige Erstattung ihrer Spielverluste. Der Rechtsanwalt Claus Goldenstein beantwortet nachfolgend die wichtigsten Fragen zum Thema. Seine gleichnamige Kanzlei unterstützt bereits mehr als 1000 Verbraucher bei der Rückforderung ihrer Spielverluste.
Zwischen 2012 und 2021 war es ausschließlich in Schleswig-Holstein möglich, eine Lizenz für den Betrieb von Online-Casinos und virtuellen Automatenspielen zu erhalten. Die in Schleswig-Holstein lizensierten Anbieter durften ihre Dienste jedoch auch nur an Bewohner des nördlichsten Bundeslandes Deutschlands richten. In den 15 anderen Bundesländern waren virtuelle Automatenspiele, Online-Casinos, Online-Poker und auch Zweitlotterien während dieses Zeitraumes also vollständig verboten.
Ausländische Marktteilnehmer – überwiegend aus Staaten mit liberalen Glücksspiel- und Steuergesetzen – erkannten diese Marktlücke jedoch und erstellten deutschsprachige Glücksspielseiten für den hiesigen Markt. Entsprechende Unternehmen behaupteten, dass sie mit ihren Lizenzen aus Ländern wie Malta oder Zypern gemäß der EU-Dienstleistungsfreiheit auch in Deutschland legal seien. Dem widersprachen jedoch mehrere Verwaltungsgerichte und sogar der Bundesgerichtshof. Demnach ist das Anbieten von Glücksspiel in Deutschland auch nur mit deutscher Konzession erlaubt.
Seit dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages am 01. Juli 2021 ist es Glücksspielunternehmen erstmals möglich, bundesweit gültige Lizenzen für das Anbieten von Online-Casinos und virtuellen Automatenspielen zu erhalten. Allerdings müssen strenge Voraussetzungen erfüllt werden, um eine solche Lizenz zu erhalten. Mehr als ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages haben bislang zehn Unternehmen eine entsprechende Lizenz für das legale Anbieten von virtuellen Automatenspielen erhalten. Diese Anbieter sind in ganz Deutschland legal. Jedoch gibt es auch heute noch zahlreiche Glücksspielseiten, die hierzulande nicht erlaubt und dennoch aktiv sind.
Wer in den vergangenen Jahren Geld auf einer illegalen Glücksspiel-Website verspielt hat, hat Anspruch auf die Erstattung der kompletten Verlustsumme. Das liegt daran, dass die Verträge zwischen Spielern und Glücksspielanbietern nie gültig waren. Folglich hätten deutsche Spieler gar kein Geld auf entsprechenden Seiten einzahlen dürfen. Betroffene Verbraucher können von den jeweiligen Glücksspielanbietern eine Übersicht über sämtliche Ein- und Auszahlungen anfordern. Glücksspielanbieter mit Sitz in der Europäischen Union sind dazu verpflichtet, entsprechende Dokumente an ihre Kunden auszustellen. Anhand dieser Übersicht ist es möglich, die genaue Höhe der jeweiligen Spielverluste zu bestimmen und die Auszahlung dieser Summe bei dem jeweiligen Glücksspielunternehmen geltend zu machen.
Ja. Mehr als 60 deutsche Gerichte haben bereits Hunderte Urteile zugunsten von betroffenen Glücksspielern verkündet. Demgegenüber stehen nur wenige Entscheidungen zugunsten der jeweiligen Glücksspielanbieter. In Österreich, wo eine ähnliche Rechtslage wie in Deutschland herrscht, hat sogar schon der Oberste Gerichtshof als höchste zivilrechtliche Instanz verbraucherfreundliche Grundsatzurteile verkündet.
Klagen gegen Online-Casinos sind in vielen Fällen ohne Risiko möglich. Sogenannte Prozesskostenfinanzierer übernehmen nämlich sämtliche Verfahrens- und Anwaltskosten von betroffenen Spielern und zahlen im Falle einer juristischen Niederlage sogar die Kosten der Gegenseite. Lediglich im Erfolgsfall werden Prozesskostenfinanzierer mit einer Provision an der fälligen Entschädigung beteiligt. Dadurch können Spieler ihre bereits abgeschriebenen Verluste zurückverlangen, ohne dafür einen einzigen Cent investieren zu müssen.
Über Goldenstein Rechtsanwälte
Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Diesbezüglich nimmt die Kanzlei unter anderem eine deutschlandweit führende Rolle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein. Die Anwälte der Kanzlei vertreten aktuell über 42.500 Mandanten in der Sache und sind zudem für das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können sich Verbraucher über zivilrechtliche Themen informieren und bestehende Rechtsansprüche prüfen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.
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