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Tradition sichern und weiterführen
V.r.: Die Universitäts- und Marktkirche in Paderborn, das Gymnasium Theodorianum sowie die Theologische Fakultät Paderborn ©Hans Blossey / luftbild-blossey.de
  • 13. April 2022

Tradition sichern und weiterführen

Von Presse-Team des Erzbistums Paderborn | Erzbischöfliches Generalvikariat

Erzbischöflicher Stuhl soll „Paderborner Studienfonds“ vom Land Nordrhein-Westfalen übernehmen

Paderborn (pdp). Der Erzbischöfliche Stuhl zu Paderborn (KdöR) wird die Tradition des „Paderborner Studienfonds“ im Bereich der Bildung sichern und weiterführen. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Auflösung des bisher staatlichen Sondervermögens ist in der vergangenen Woche vom Düsseldorfer Landtag in zweiter Lesung verabschiedet worden.

Zum wesentlichen Bestand des „Paderborner Studienfonds“ gehören in Paderborn die Universitäts- und Marktkirche sowie die von der Theologischen Fakultät und vom städtischen Gymnasium Theodorianum genutzten Gebäudeteile des ehemaligen Jesuiten-Kollegs. Änderungen für die beiden renommierten Bildungseinrichtungen und ihren Betrieb ergeben sich durch die neu geordneten Verhältnisse in der Praxis ebenso wenig wie für die Nutzung der alten Jesuitenkirche.

Mit der auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgten Auflösung des „Paderborner Studienfonds“ werden dessen verbliebene Vermögensbestandteile vom Staat auf den Erzbischöflichen Stuhl übergehen. Damit verbunden sein wird die Übernahme von zukünftigen Verbindlichkeiten von „erheblichem Aufwand“, wie es im Gesetzentwurf heißt. Vorgesehen ist, dass die Gebäude und die mit ihnen verbundenen Erhaltungskosten der kirchlichen Stiftung „Bischof Imad“ im Erzbischöflichen Stuhl zugeordnet werden, deren Stiftungszweck die Förderung und Erhaltung kirchlicher Immobilien ist. Zum endgültigen Vollzug der Vereinbarung bedarf es noch eines diplomatischen Notenwechsels zwischen dem Heiligen Stuhl und der nordrhein-westfälischen Landesregierung, der in Kürze erfolgen soll.

„Die wertvolle Tradition des ‚Paderborner Studienfonds‘ wollen wir sichern und weiterführen“, sagt Generalvikar Alfons Hardt. Dabei handele es sich um einen weiteren kirchlichen Beitrag im Bereich der Kultur und Bildung am Standort Paderborn. Das Engagement solle „der Gesellschaft zugutekommen“. Außerdem sei die jetzt getroffene Vereinbarung „ein wichtiger Schritt zur weiteren Entflechtung des Verhältnisses von Staat und Kirche im Vermögensbereich“, betont Generalvikar Hardt.

Der „Paderborner Studienfonds“ war bisher Bestandteil der vom Land Nordrhein-Westfalen getragenen „Schul- und Studienfonds“. Bereits seit längerer Zeit verfolgt das Land die Absicht, die Verhältnisse dieser Fonds grundlegend neu zu ordnen. „Das bot zugleich die Gelegenheit, Rechts- und Eigentumsfragen an den ursprünglich kirchlichen Vermögen („Ex-Jesuitenvermögen“), die in Folge von Ordensauflösung und Säkularisation auf den Staat übergegangen waren, durch Vereinbarungen zwischen dem Land und der katholischen Kirche abschließend und einvernehmlich zu klären“, erklärt Marcus Baumann-Gretza als Justitiar und Verhandlungsführer des Erzbistums Paderborn. In dem erzielten Ergebnis könnten sich Staat und Kirche gleichermaßen gut wiederfinden. Nach der bereits 2014 erfolgten Auflösung der Fondsvermögen im Bereich des Erzbistums Köln und des Bistums Münster sei mit dem „Paderborner Studienfonds“ nun das fünfte Sondervermögen zur Neuordnung gebracht worden.

Sicherung der langfristigen Nutzung

„Der ‚Paderborner Studienfonds‘ verfügt über wenig liquides Vermögen und die darin enthaltenen Immobilien am Kamp in Paderborn werden bis heute zweckgebunden genutzt“, informiert der Leiter des Bereichs Finanzen im Erzbischöflichen Generalvikariat, Dirk Wummel. „Da es sich bei den Immobilien um Gebäude und Kulturgüter handelt, die eine große Bedeutung für die Bistumsgeschichte und das kirchliche Leben im Erzbistum Paderborn haben, möchte Erzbischof Hans-Josef Becker sicherstellen, dass diese weiterhin entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung genutzt und verwaltet werden“, unterstreicht Generalvikar Hardt. Die Paderborner Universitäts- und Marktkirche sowie die Theologische Fakultät Paderborn seien Einrichtungen, die für Kernelemente kirchlicher Arbeit und kirchlichen Handelns auch und gerade im Bildungsbereich stehen.

Paderborner Studienfonds

Zum „Paderborner Studienfonds“ gehören heute im Wesentlichen die Universitäts- und Marktkirche in Paderborn, das angrenzende Schulgebäude des Theodorianums, die Räumlichkeiten der Theologischen Fakultät Paderborn sowie einige wenige Erbbaugrundstücke. Darüber hinaus gehören mit dem Archiv und der „Bibliotheca Theodoriana“ eine große Anzahl von Büchern, Urkunden, Archivalien und sonstige Schriftstücke zum „Paderborner Studienfonds“. Diese Sammlungen sind schon seit jeher in der Erzbischöflichen Akademischen Bibliothek in Paderborn untergebracht.

Die Immobilien im „Paderborner Studienfonds“ sind zurückzuführen auf ehemaliges Vermögen des Jesuitenordens. Dieses wurde später im sogenannten „Paderborner Studienfonds“ geführt. Historisch bedingt fielen die Vermögensbestandteile des Jesuitenordens in Folge der Säkularisation zunächst an den Preußischen Staat, nach dem Zweiten Weltkrieg dann an das Land Nordrhein-Westfalen. Die Aufsicht und Bewirtschaftung der Immobilien erfolgte seitdem durch staatliche Stellen.

Die Bauunterhaltungspflicht des Landes Nordrhein-Westfalen für die Universitäts- und Marktkirche endet mit dem Wirksamwerden der Vereinbarungen. Die Theologische Fakultät ist eine rechtlich unselbstständige Einrichtung in Trägerschaft des Erzbischöflichen Stuhls und in einem Teilkomplex des „Paderborner Studienfonds“ untergebracht. Das städtische Gymnasium Theodorianum nutzt seit der Nachkriegszeit einen Teil des ehemaligen Jesuiten-Kollegs. Diese Nutzung wird durch eine Anschlussvereinbarung zwischen dem Erzbischöflichen Stuhl und der Stadt Paderborn langfristig fortgeschrieben und sichergestellt. In der Praxis wird es zu keinen grundsätzlichen Veränderungen kommen.

Stiftung „Bischof Imad“

Die kirchliche Stiftung „Bischof Imad“ ist Teil des Vermögens des Erzbischöflichen Stuhls. Die Stiftung verfolgt den Zweck, kirchliche Immobilien im Erzbistum Paderborn zu sichern und ihren Erhalt zu fördern. Der Name der Stiftung geht zurück auf den von 1051 bis 1076 amtierenden Bischof von Paderborn. Nachdem im Jahre 1058 der Dom abgebrannt und damit zum dritten Mal zerstört war, ließ Imad ihn in der heutigen Grundrissform wieder aufbauen und weihte ihn im Jahre 1068. Imad stiftete dem Dom die weltberühmte Imad-Madonna.


Ressort: Hochstift

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