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Die fortgesetzte Politik der offenen Arme von Angela Merkel trägt zur Polarisierung im Land bei

Von Dennis Riehle | Konstanz

Politikberater und Flüchtlingshelfer kritisiert mangelndes Engagement gegen verfehlte Asylpraxis

Noch immer kommen überproportional viele Flüchtlinge in Deutschland an und können keinen anerkannten Asylgrund vorweisen. Dass Deutschland diese Schutzsuchenden trotz einer fehlenden Bleibeperspektive weiterhin in großem Stil aufnimmt - und damit die Praxis der Politik von Angela Merkel fortsetzt, trägt erheblich zur Polarisierung in der Gesellschaft bei, meint der Politikberater und Flüchtlingshelfer Dennis Riehle (Konstanz). Er erklärt wie folgt:

Eine Praxis, die mit Angela Merkel begonnen und die die Ampel-Regierung viel zu lange mitgetragen hat, rächt sich nun in Form einer verständlichen Polarisierung im Land. Denn man kann es keinem Bürger verübeln, wenn er sich angesichts einer anhaltenden Gesetzlosigkeit empört. Und nichts anderes ist der momentane Zustand in der Migrationskrise in Deutschland: Wir wenden unsere Verfassung und die internationalen Konventionen nicht mehr sachgerecht an. Auch wenn sich die Europäische Union nun auf eine Regulierung geeinigt zu haben scheint, ist es noch ein langer Weg bis zum Ziel, die Bleibeperspektive von Asylsuchenden bereits vorab an den Außengrenzen zu überprüfen. Denn es ist allein die Fluchtursache der Verfolgung, welche zu einem entsprechenden Schutzstatus führen kann. Das alleinige Streben nach einem besseren Leben aus sozialen oder wirtschaftlichen Gründen ist hingegen kein Grund für die Aufnahme in einem anderen Land.

Natürlich besteht rechtlich bereits heute die Handhabe, beispielsweise auch auf dem Mittelmeer in internationalen Gewässern abseits von Hoheitsgebieten nach der Rettung unter Einhaltung des Seevölker- und einfachen Menschenrechts entsprechende Abweisung und Rückführung vorzunehmen. Denn entsprechende gerichtliche Entscheidungen haben in der Vergangenheit bestätigt, dass dies insbesondere dann legitim ist, wenn Flüchtlinge nicht die Möglichkeit genutzt haben, in ihren Herkunftsländern bei den Vertretungen der europäischen Länder ein entsprechendes Asylgesuch zu stellen. Und natürlich sind wir auch nicht zur Gewährung einer Einreise auf deutsches Territorium verpflichtet, solange noch ein Zuständigkeitsprüfungsverfahren an unseren Binnengrenzen durchlaufen wird.

Weder sagt Art. 20 Abs. 4 Dublin-III-Verordnung Gegenteiliges, noch sieht § 55 AsylG eine zwingende Abwicklung des Asylverfahrens im Gesamten unter Anwesenheit des Betroffenen auf hiesigem Boden vor. Hier wäre bei politischem Willen also durchaus noch viel möglich. Und gerade ihn vermisst die Bevölkerung hierzulande, welche völlig zu Recht Unverständnis und Verärgerung darüber zeigt, dass diejenigen bei uns mehr Unterstützung und Chance erhalten, die sich mit Ellenbogen nach vorne gekämpft und auf ihrer Flucht "versehentlich" ihre Pässe verloren haben. Dagegen scheinen jene, die ein ernsthaftes Schutzbedürfnis vorweisen können, das Nachsehen zu haben, weil die Ressourcen von lautstarken Vordränglern missbraucht werden, die obendrein nicht selten mit fehlender Integrationsbereitschaft, einer kriminellen Energie und dem Anspruch an Unruhestiftung auf unseren Straßen ins Land kommen. Wer bei uns für diejenigen Diktaturen, Ideologien und Religionsfanatiker demonstriert, vor denen man angeblich fliehen musste, hat sein Aufenthaltsrecht selbstverständlich verwirkt - und hätte konsequenterweise bereits vor dem Betreten des Kontinents auf eine etwaige Radikalität hin überprüft werden müssen. Letztendlich zeigt sich die Perversion des derzeitigen Systems auch an der Tatsache, dass diejenigen bleiben dürfen, die ihre Identität verschleiern - und jene wieder gehen müssen, die eingegliedert sind und sich mit Respekt an unsere Kultur, Demokratie und Werte angepasst haben. In Anlehnung an einen Buchtitel: "Irre - wir schieben die Falschen ab!".


Ressort: Themen

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