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Zuschüsse für „Altersgerecht Umbauen“ wieder verfügbar
Barrierefreies Bad ©HEWI Heinrich Wilke GmbH
  • 14. Juli 2023

Zuschüsse für „Altersgerecht Umbauen“ wieder verfügbar

Von Dimitra Tsiagidou | FAR.consulting

Endlich ist es so weit: Wer beispielsweise sein Badezimmer altersgerecht umbauen möchte, kann ab sofort einen Antrag auf Zuschuss bei der KfW stellen. Im Programm mit der Nummer 455-B stehen für solche Maßnahmen insgesamt wieder 75 Millionen Euro zur Verfügung.

Was sich zunächst nach viel Geld für altersgerechte Umbaumaßnahmen anhört, entpuppt sich bei näherer Betrachtung allerdings eher als homöopathische Dosis. So waren im vergangenen Jahr die 75 Millionen Euro Fördermittel nach etwas mehr als einem Monat bereits verausgabt. Demzufolge standen für den Rest des Jahres keine Mittel mehr zur Verfügung und Anträge konnten keine mehr gestellt werden.

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst

Für diejenigen, die in diesem Jahr altersgerecht umbauen und den Zuschuss erhalten möchten, gilt es also, schnell den Antrag online bei der KfW zu stellen. Ein wenig länger als in 2022 wird es in diesem Jahr wahrscheinlich dauern, bis der Fördermitteltopf wieder leer ist, da die Berechnungsgrundlage der förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen von 50.000 Euro auf 25.000 Euro reduziert wurde. Demzufolge hat sich die maximale Förderhöhe von 5.000 Euro auf 2.500 Euro halbiert.

10 Prozent Zuschuss

Wer beispielsweise ein Badezimmer altersgerecht umbauen möchte, kann nach wie vor mit 10 Prozent Zuschuss vom Staat rechnen – aber eben nur noch mit maximal 2.500 Euro. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Umbau noch nicht begonnen wurde.

Wer seine ganze Wohneinheit barrierereduziert umbauen und den Standard „Altersgerechtes Haus“ erreichen möchte, kann mit einer Maximalförderung von 6.250 Euro rechnen. Die förder­fähigen Kosten dürfen hier höchstens 50.000 Euro betragen und der Zuschuss beläuft sich auf 12,5 Prozent.

Altersgerecht Umbauen: Jeder Euro ist doppelt gut angelegt

In Anbetracht von drei Millionen fehlenden barrierefreien Wohnungen ist es gesellschaftspolitisch dringend notwendig, dass der Staat solche Umbaumaßnahmen unterstützt. „… Wenn nicht mehr barrierefreier Wohnraum geschaffen wird, werden die sozialen Kosten enorm sein…“, erklärt Dr. Volker Sieger, Leiter der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. In einem Interview warnt er davor, die Baukosten als Argument zu benutzen, um von barrierefreien Standards abzurücken, und regt dazu an, finanzielle Zuschüsse des Bundes an das Kriterium Barrierefreiheit zu knüpfen. In diesem Zusammenhang ergänzt er: „… Hierzu ist es aus meiner Sicht zwingend notwendig, das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“ auskömmlich auszustatten…“ Es gelänge kaum einem anderen Förderprogramm des Bundes so sehr, über einen Zuschuss so viele private Investitionen zu generieren. Hier sei jeder Euro doppelt gut angelegt.

Demografischer Wandel verschärft die Situation

Der Mangel an barrierefreiem oder altersgerechtem Wohnraum wird sich aufgrund des demografischen Wandels in den nächsten Jahren zunehmend verschärfen. Laut der vom Statistischen Bundesamt im Dezember 2022 vorgelegten Bevölkerungsvorausberechnung wird bis Mitte der 2030er Jahre die Zahl der Menschen im Rentenalter in Deutschland um etwa 4 Millionen auf mindestens 20 Millionen steigen. Danach wird die Zahl der Hochaltrigen und damit voraussichtlich auch der Pflegebedarf massiv zunehmen.

Wie ernst sich diese Situation insgesamt darstellt, verdeutlicht auch folgender Vergleich:

Anfang der 1960er-Jahre standen einem Rentner noch sechs Erwerbstätige gegenüber. Aktuell kommen auf einen Rentner nur noch rund zwei Beitragszahler. Und das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern wird in Zukunft durch die in den Ruhestand gehenden geburtenstarken Babyboomer-Jahrgänge weiter deutlich abnehmen.

Mehr finanzielle Mittel für 2024 eingeplant

Erfreulich ist, dass im kürzlich verabschiedeten Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 erstmalig 150 Millionen Euro für das KfW-Programm 455-B „Altersgerecht Umbauen“ eingeplant sind. Das entspricht einer Verdopplung der Fördermittel. Eine Entscheidung über den gesamten Bundeshaushalt fällt der Bundestag voraussichtlich aber erst Anfang Dezember. Bis dahin können noch etliche Änderungen im Etatentwurf erfolgen.

Jens J. Wischmann, Geschäftsführer der Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft e.V. (VDS) und Sprecher der gemeinsam mit dem ZVSHK (Zentralverband Sanitär Heizung Klima) ins Leben gerufenen Aktion Barrierefreies Bad, hofft sehr, dass die Mittel in dieser Höhe auch tatsächlich im Bundeshaushalt 2024 zur Verfügung stehen. „Die Bundesregierung erfüllte damit unsere seit mehr als fünf Jahren bestehende Forderung nach Erhöhung des jährlichen Fördervolumens auf 150 Millionen Euro. Gleichzeitig würde sie ihr eigenes Versprechen im Koalitionsvertrag nach einer auskömmlichen Aufstockung der Mittel für dieses KfW-Programm einlösen.“

Weitere Informationen zum Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ sind auf der KfW-Internetseite oder über das KfW-Infocenter unter der Rufnummer 0800 / 539 9002 erhältlich.

Details zum KfW-Programm 455-B

Weitere Informationen zum Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ sind auf der KfW-Internetseite oder über das KfW-Infocenter unter der Rufnummer 0800 / 539 9002 erhältlich.

 

 

 


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