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Das ändert sich mit den neuen Mehrwertsteuerbedingungen
Ab 1. Juli unterliegen alle in die EU eingeführten Waren ab dem ersten Euro der Mehrwertsteuer.
  • 01. Juli 2021

Das ändert sich mit den neuen Mehrwertsteuerbedingungen

Von Karolina Wojtal | Co-Leiterin & Pressesprecherin

Heute treten neue Bestimmungen zur Mehrwertsteuer-Regelung in Kraft. Bedeutet: alle Waren, die in die EU importiert werden, unterliegen zukünftig dem geltenden Mehrwertsteuersatz. Das gilt auch für Dropshipping-Anbieter und Market-Place-Verkäufer, die ihre Waren direkt über den Hersteller oder Großhändler an ihre Kunden liefern lassen. Die neuen Bestimmungen sollen faire und einheitliche Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen und ausländischen Online-Shops schaffen. Aber müssen Verbraucher jetzt ihre Einkaufsgewohnheiten ändern?

Bisher war die Einfuhr von Sendungen mit einem Bestellwert von bis zu 22 Euro aus einem Drittland, etwa China, Großbritannien, USA, von der Mehrwertsteuer befreit. Diese Freigrenze fällt weg, da von nun an alle in die EU eingeführten Waren ab dem ersten Euro der Mehrwertsteuer unterliegen.

„Die neuen Regelungen sollen einen fairen und transparenten Wettbewerb zwischen europäischen und ausländischen Online-Shop-Verkäufern sicherstellen. Die Mehrwertsteuer wird jetzt dort entrichtet, wo die Ware oder Dienstleistung schlussendlich in Anspruch genommen wird, sofern der Unternehmer in diesem Land mehr als 10.000 Euro umsetzt“, erklärt Karolina Wojtal, Co-Leiterin und Pressesprecherin beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland.

Neues EU-Mehrwertsteuersystem soll Preise für Verbraucher transparenter machen

Möchte ein europäischer oder ausländischer Anbieter seine Waren in Deutschland verkaufen, kann er sich über das neue EU-Mehrwertsteuersystem (IOSS) registrieren. Dadurch entstehen Verbrauchern bei Einkäufen außerhalb der EU von höchstens 150 Euro keine zusätzliche Mehrwertsteuer oder Zollgebühren.

Ist ein Händler nicht auf der Plattform registriert, müssen die Mehrwertsteuer und mögliche Zollgebühren bei Übergabe der Ware vom Käufer beglichen werden.

„Wir geben immer den Tipp, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher vorab ein möglichst genaues Bild vom Online-Shop machen. Wo hat der Shop seinen Firmensitz? Fallen neben den Versandkosten eventuell Zollgebühren oder Ähnliches an? Das kann bereits ein Hinweis darauf sein, ob sich der Online-Shop innerhalb oder außerhalb der EU befindet“, rät Karolina Wojtal.

„Das Problem bei der Registrierungsplattform besteht derzeit darin, dass Käufer nicht nachvollziehen können, ob der Anbieter daran angeschlossen ist oder nicht. Dadurch kann es bei der Übergabe zur bösen Überraschung kommen, dass erst einmal Zollgebühren, Mehrwertsteuer und eventuelle Verwaltungsgebühren bezahlt werden müssen, ehe man die Ware erhält“, so Wojtal.

Was ändert sich beim Kauf auf Verkaufsplattformen oder per Dropshipping?

Ab dem 1. Juli gelten Online-Verkaufsplattformen, die Verkäufer und Käufer zusammenführen, ebenso wie Dropshipping-Seiten selbst als Verkäufer der Produkte.

Wenn Sie also bei einem deutschen oder europäischen Verkäufer auf einem Marketplace oder bei einem Dropshipper für weniger als 150 Euro Produkte aus einem Drittland bestellen, zahlen Sie einen Preis inklusive Mehrwertsteuer. Der Marktplatz muss die Mehrwertsteuer einziehen, deklarieren und für den Verkäufer abführen.

Gleiches gilt, wenn Sie auf einem Marketplace von einem Verkäufer außerhalb der EU kaufen, unabhängig vom Wert der Bestellung (weniger oder mehr als 150 Euro).


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