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Berichtspflichten über Berichtspflichten
Papierkrieg ©Gerald Kaufmann
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Berichtspflichten über Berichtspflichten

Von DIHK Berlin | Cornelia Upmeier

– Betriebe entlasten

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte im Februar ein sogenanntes Omnibus-Verfahren angekündigt, und kurz darauf hat die Kommission auch geliefert: Mit dem Paket sollen verschiedene Regelungen, die Unternehmen zu Nachhaltigkeitsinformationen verpflichten, vereinfacht und entschlackt werden. Das ist ein Hoffnungsschimmer für deutsche Betriebe. Denn im sogenannten Omnibus I geht es um sehr praktische Vereinfachungen: Weniger Unternehmen sollen Nachhaltigkeitsberichte erstellen müssen und weiterhin betroffene Betriebe dafür mehr Zeit erhalten. Eine echte Lösung aus Sicht vieler direkt und auch indirekt betroffener Unternehmen wäre allerdings nur eine beherzte Streichung der Berichtspflichten. Denn obwohl viele kleinere Unternehmen nach dem Wortlaut selbst nicht berichtspflichtig sind, erhalten sie doch bereits heute von ihren Geschäftspartnern, Banken, Versicherungen oder anderen Institutionen umfangreiche Fragebögen: zu Menschenrechts- oder Gleichstellungsaspekten, zu Umweltbewertungen wie CO2-Emissionen oder auch zu ihren Vergütungssystemen. Diese Daten benötigen die Geschäftspartner in der Regel, um wiederum ihre eigenen Berichtspflichten erfüllen zu können.

Europäische Richtlinien bremsen Betriebe aus

Ein großes Problem für diese mittelbar betroffenen Unternehmen ist, dass diese Anfragen sehr unterschiedlich gestaltet sind und die Bearbeitung auch deshalb viel Zeit in Anspruch nimmt. Das bindet Fachkräfte, die in der Folge ihren eigentlichen Arbeiten nicht nachkommen können. Dies trifft gerade die – eigentlich gar nicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten – kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) doppelt, weil sie in der Regel keine Spezialisten für diese Aufgaben vorhalten können. Haupttreiber der Entwicklung ist die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) mit ihren einheitlichen europäischen Berichtsstandards. Daneben gibt es aber noch weitere Regelungen etwa rund um Umwelt, Außenwirtschaft und Finanzen, die sich in Teilen auch überschneiden oder widersprechen.

Mehr Nachhaltigkeit in der Praxis statt auf dem Papier

Die deutsche Wirtschaft steht zu ihrer Verantwortung, die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen anzustreben. Gerade deshalb sollten Unternehmen ihre Kapazitäten aber doch in die Transformation selbst oder auch in Forschung und Entwicklung, nicht aber vorrangig in die Berichterstattung von sogenannten ESG-Daten (Environment, Social, Governance) fließen lassen. Ein DIHK-Positionspapier listet konkrete Vorschläge auf, wie sowohl direkt als auch indirekt betroffene Unternehmen entlastet und gleichzeitig Nachhaltigkeitsdaten entlang der Wertschöpfungskette praxisgerechter bereitgestellt werden könnten.

Das muss jetzt getan werden

Aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft ist es wichtig, dass die EU ihre Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich vereinfacht, um unverhältnismäßige und nicht praxistaugliche Regelungen abzubauen. Auch die gesetzliche Obergrenze für die entlang der Wertschöpfungskette abzufragenden Daten muss gesenkt werden.

Darüber hinaus könnten ein einheitlicher, praktikabler und freiwilliger KMU-Standard sowie eine einfach zugängliche digitale Plattform den Aufwand durch eine Vielzahl von Fragebögen eindämmen. Ein solcher Standard sollten auch die europäische und die nationalen Bankenaufsichten anerkennen. Gleichzeitig sollte er als Nachweis für Nachhaltigkeitsaktivitäten bei öffentlichen Ausschreibungen und Förderprogrammen einsetzbar sein.

Gemeinsamer Bürokratieabbau durch Unternehmen und EU

Auch die Betriebe selbst können zum Bürokratieabbau beitragen, indem sie entlang ihrer Wertschöpfungskette nur wirklich notwendige und bereits verfügbare Daten abfragen. Es ist richtig, dass die EU-Kommission mit dem Omnibus-Verfahren das Problem an der Wurzel packt. Das bedeutet, die Berichtsdaten deutlich zu verringern und die unterschiedlichen Pflichten, Standards und Regelungen auf EU-Ebene sinnvoll aufeinander abzustimmen. Hier ist jetzt die Politik gefragt, die Vorschläge – ähnlich zeitnah wie die bereits erfolgte Verschiebung der Anwendungszeiträume – auf europäischer und nationaler Ebene umzusetzen. So können Unternehmen schnell entlastet werden und sich auf konkrete Nachhaltigkeitsmaßnahmen konzentrieren.


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