Nur noch wenige Wochen bis das olympische Feuer in Paris ankommt. Der touristische Ansturm auf die französische Hauptstadt ist aber längst entfacht. Viele Touristen haben ihre Unterkunft bereits sehr früh gebucht und…. sich zum Teil die Finger verbrannt: Seit Beginn des Jahres stellen die Juristen des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ) fest, dass Zimmerreservierungen für Olympia von Hoteliers geändert oder gar storniert werden. Ein Schock für Betroffene. Aber ist das rechtlich überhaupt zulässig?
Zunächst vorweg: Wenn ein Aufenthalt im (EU-)Ausland gebucht ist, gilt in Bezug auf die Zimmerreservierung das dortige Recht. Zumindest, wenn die Übernachtung einzeln und nicht als Pauschalreise gebucht wurde, wie das zumeist bei einem Besuch von Olympia der Fall ist. Geht die Reise also nach Paris, gilt französisches Recht. Um zu wissen, was das bedeutet, ist es wichtig, sich im Vorfeld zu informieren
Nein, ein Hotel darf den Preis nach der Buchung nicht einfach ändern. Es sei denn, es ist zugunsten des Verbrauchers. Trotzdem versuchen es einige Hoteliers: Zimmerpreise für Unterkünfte in Paris und Umgebung sind in den letzten Wochen in die Höhe geschossen und dreiste Hoteleigentümer korrigieren ihre Preise rückwirkend nach oben. In einem beispielhaften Fall der EVZ-Juristen buchte ein deutscher Tourist bereits ein Jahr vor seiner Paris-Reise im August eine Hotelübernachtung für 90 Euro. Plötzlich verlangte der Hotelier 600 Euro von ihm – für das identische Zimmer, ohne Zusatzleistungen. Das verstößt gegen das Gesetz. In Frankreich darf der Gastgeber den Preis nach der Buchung nur mit Zustimmung des Verbrauchers erhöhen. Lehnt dieser die Preiserhöhung ab, stellt das keinen legitimen Grund für eine Stornierung dar. Der Reisende hat das Recht auf die zum Buchungszeitpunkt festgelegten Konditionen.
In Ausnahmefällen. Denn um eine ordnungsgemäß bezahlte und bestätigte Buchung rückgängig zu machen, muss der Hotelier einen triftigen Grund vorweisen. Was als solcher zählt, ist sehr eng gefasst. Der erste Impuls bei einer Stornierung sollte also stets die Frage nach dem Wieso sein. Ist dieser nicht haltbar, kann bei dem Hotelier die vertragliche Haftung geltend gemacht werden. Die dem EVZ Deutschland vorliegenden Verbraucher-Beschwerden führen diverse Gründe für plötzliche Stornierungen an: Preisirrtümer, ungültige Zahlungen oder technische Fehler im Reservierungssystem.
Unabhängig von der Begründung muss das Hotel dem Verbraucher jedoch den gezahlten Betrag zurückerstatten – und in einigen Fällen sogar Schadensersatz leisten.
Was ist, wenn ich selbst die Buchung stornieren möchte? Kann ich sicher sein, dass ich mein Geld zurückbekomme?
Nein, sicher ist das keineswegs. In diesem Fall hilft ebenfalls ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort ist aufgeführt, ob eine Rückerstattung vorgesehen ist oder nicht. Eine flexible Buchung sieht häufig eine Stornierungsoption mit (teilweiser oder vollständiger) Rückerstattung vor. Für fixe Buchungen gelten in der Regel strengere Stornierungsbedingungen. Im Zweifel wird dann der gesamte Buchungspreis einbehalten. In diesem Fall besteht allerhöchstens die Möglichkeit, die nicht angefallenen Kosten für Mahlzeiten oder die Zimmerreinigung zurückzuverlangen. Die Gründe für die Stornierung spielen dabei keine Rolle. Rückerstattungen oder Umbuchungen können lediglich auf Kulanzbasis erreicht werden.
Weitere Fragen oder konkrete Probleme mit einer Buchung im europäischen Ausland? Die Juristen des Europäischen Zentrums für Verbraucherschutz helfen kostenlos weiter. Kontaktmöglichkeiten sind auf EVZ.de zu finden.
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