Es waren insbesondere Unionspolitiker, die nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die „Bundesnotbremse“ reflexartig forderten, diese auch jetzt wieder zu bemühen, um die vierte Welle der Pandemie zu brechen. Manchmal wäre es aber hilfreich, sich ein Urteil genauer anzusehen, statt unüberlegt zu poltern und nach Söder’scher Manier medial Aktionismus zu verbreiten.
Denn die Karlsruher Richter haben sehr deutlich gemacht, dass es für die Verhängung von Ausgangsbeschränkungen und Kontaktreduzierungen guter Gründe bedarf, die der jeweils aktuellen Lage angepasst sein müssen. Das bedeutet insbesondere, dass das Grundgesetz gerade keine pauschalen Maßnahmen rechtfertigt. Stattdessen dürfen sie nur in einer äußersten Gefahrenlage ergriffen werden, deren Definition sich an der Situation aus dem Frühjahr messen lassen muss.
Die Verfassung erlaubt es der Politik nicht, zu jeder Zeit auf einen vollen Instrumentenkassen zurückzugreifen, sondern fordert von ihr eine Abwägung über die Verhältnismäßigkeit angesichts der zum jeweiligen Augenblick vorherrschenden Gegebenheiten. Dies bedeutet vor allem, dass im Dezember 2021 eben nicht zwingend davon ausgegangen werden kann, wonach auch heute wieder eine solch bundesweite Not herrscht, wie sie noch vor einem dreiviertel Jahr galt, als kaum jemand geimpft war und sich die Inzidenzen über die Republik nahezu ähnelten.
Vor allem die Freien Demokraten mit dem designierten Justizminister Marco Buschmann haben nach dem Beschluss des Verfassungsgerichts mit einer sehr differenzierten Bewertung reagiert: Anstelle von unüberlegten Forderungen nach einem generalisierten Lockdown hat man bei den Liberalen verstanden, dass es auch bei explodierenden Zahlen in einigen Bundesländern ein stetiges Gegenüberstellen von Grundrechtseingriffen und Freiheitsrechten braucht, um zu einer ausgewogenen und rechtssicheren Ausgestaltung von bundesgesetzlichen Regelungen zu kommen.
Zweifelsohne: Die Lage auf vielen Intensivstationen ist dramatisch, die wachsende Zahl an Infizierten muss uns ernsthafte Sorge bereiten. Doch Politik war noch nie gut damit beraten, aus Panik heraus zu handeln. So besonnen, wie Karlsruhe zu seiner abgestuften Einordnung gelangt ist, sollte auch die künftige Koalition agieren: Der Notschalter mag verlockend sein, Versuchungen muss man aber widerstehen.
Kloster Corvey war mit das größte Kloster hier im Hochstift. Beeindruckend ist, wie schon im vorletzten Jahrtausend mit dem Aufbau begonnen wurde.
Mit seinen 200 Quellen mitten in Paderborn im ist die Pader der kürzeste Fluss in Deutschland und mündet im benachbarten Schloß Neuhaus in die Lippe.
Rathaus im Stil der Weserrenaissance. Nach der Zerstörung im 2. Weltkrieg wurde ist wieder aufgebaut und ist noch heute Tagungsort des Stadtrates.
Das Drei-Hasen-Fenster im Kreuzgang des Paderborner Doms ist ein Wahrzeichen von Paderborn, und findet sich auch an vielen weiteren Orten in der Paderstadt wieder.
Abdinghofkriche ist ungefähr gleich alt wie der Dom und wurde als Klosterkirche gegründet. Heute ist sie so etwas wie der Evangelische Dom in Paderborn.
Liboriuskapelle in Paderborn
Die Kapuzinerkirche in Brakel entstand im 18. Jahrhundert und beinhaltet barocke als auch gotische Elemente.
Das Brakeler Rathaus im im Renaissance-Stil. Davor steht die Rolandssäule, welche auch als Pranger genutzt wurde.
Der Käsemarkt in Nieheim ist sehenswert. Internationale Käsehersteller treffen hier zusammen und bieten ihren Käse an.
Käsehersteller aus dem Brezenzer Wald zu Gast in Nieheim!
Warburg liegt ziemlich mit am äußersten Rand vom Hochstift Paderborn, Höxter.
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