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BGH-Entscheidung zum VW Software-Update: Das müssen betroffene Halter wissen
Motor und Update ©Gerald Kaufmann
  • 12. März 2021

BGH-Entscheidung zum VW Software-Update: Das müssen betroffene Halter wissen

Von Nils Leidloff | golden-tech.de

Berlin-Schönefeld —  Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wurde aktuell entschieden, dass die Halter von VW-Fahrzeugen mit dem manipulierten Motor EA 189 keine Schadensersatzansprüche aufgrund des Software-Updates von VW haben. “Die BGH-Entscheidung sorgt vorerst für Klarheit in der Sache. Dennoch wirkt es absurd, dass das Software-Update legal ist, obwohl die manipulierten VW-Fahrzeuge die zulässigen Schadstoffgrenzwerte nach dem Update teilweise deutlicher überschreiten als vorher”, meint der Rechtsanwalt Claus Goldenstein. Er ist Inhaber der Kanzlei Goldenstein, die unter anderem für das erste BGH-Urteil im Abgasskandal verantwortlich ist.

“Eigentlich sollte das Software-Update die Abgasreinigung von manipulierten VW-Fahrzeugen normalisieren. Das Update enthält jedoch ein sogenanntes Thermofenster, das nur bei Temperaturen zwischen 15 und 33 Grad Celsius zu einer korrekten Abgasreinigung führt. Bei Außentemperaturen außerhalb dieses Fensters stoßen die PKW teilweise noch mehr Schadstoffe aus als vor dem Update”, erklärt Goldenstein. Er ergänzt:

“Das bedeutet, dass die betroffenen Fahrzeuge die geltenden Umweltrichtlinien weiterhin nicht erfüllen. Dennoch hat der BGH diese Form der Abschalteinrichtung als zulässig erklärt. Die verantwortlichen Richter begründen diese Entscheidung damit, dass die Abgasreinigung nach dem Update während offizieller Zulassungstests und dem normalen Straßenbetrieb genau gleich funktioniert.

Genehmigt wurde das Update allerdings nur, da sich die Außentemperatur während der Zulassungstests in dem Temperaturfenster zwischen 15 und 33 Grad befand. Eine Durchschnittstemperatur innerhalb dieses Fensters wird in Deutschland jedoch nur in den wenigsten Monaten erreicht.”

 Restschadensersatzansprüche bestehen weiterhin

“Für betroffene Verbraucher bedeutet die aktuelle Entscheidung Folgendes: Wer sein Fahrzeug nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals im September 2015 kaufte, kann keine Schadensersatzansprüche gegenüber Volkswagen geltend machen. Wer sein Fahrzeug vorher gekauft hat, hat allerdings auch weiterhin Möglichkeiten, um sich gegen diesen Betrug und den damit verbundenen Wertverlust des eigenen Fahrzeugs zu wehren.

Eigentlich ist in diesem Fall die Verjährung der Schadensersatzansprüche spätestens im Januar 2020 eingetreten. Doch es bestehen weiterhin Restschadensersatzansprüche. Diese verjähren erst zehn Jahre nach dem Bekanntwerden eines Betruges. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die geschädigte Partei für die Bereicherung des Schädigers entschädigt wird.

Das bedeutet konkret, dass Volkswagen den Käufern von manipulierten Fahrzeugen die Summe erstatten muss, die der Konzern durch den Betrug eingenommen hat. Wie hoch diese finanzielle Entschädigung ausfällt, muss zeitnah beziffert werden. Dass betroffenen Haltern Restschadensersatzansprüche zustehen bestätigte das Oberlandesgericht Oldenburg aber zuletzt.

Darüber hinaus können die Halter von anderen manipulierten Motoren weiterhin ihre vollständigen Schadensersatzansprüche gegenüber den jeweiligen Herstellern geltend machen. Mittlerweile ist nämlich klar, dass auch weitere Motoren, die innerhalb des VW-Konzerns entwickelt wurden, illegale Abschalteinrichtungen enthalten. Auch Hersteller wie Daimler und Fiat sind zudem vom Abgasskandal betroffen”, erklärt Claus Goldenstein.

Zulassungsverfahren des Updates muss überprüft werden

“Ganz abgeschlossen ist das Thema aber dennoch nicht. Der Europäische Gerichtshof hat im Dezember nämlich geurteilt, dass auch Thermofenster illegale Abschalteinrichtungen darstellen. Insofern muss geklärt werden, ob das Kraftfahrt-Bundesamt bei der Zulassung des Software-Updates über die Verwendung des Thermofensters Bescheid wusste.

VW gab im Rahmen des besagten EuGH-Urteils an, diese Form der Abschalteinrichtung während des Zulassungsprozesses offen kommuniziert zu haben. Sollte dies der Wahrheit entsprechen, könnte das Bundesverkehrsministerium als Dach-Institution des KBA in der Sache haftbar gemacht werden, da das KBA dann eine illegale Abschalteinrichtung genehmigt hätte. Sollten die Aussagen von VW nicht der Wahrheit entsprechen, könnte das KBA die Zulassung des Updates aufgrund des EuGH-Urteils noch einmal zurücknehmen und die betroffenen Fahrzeuge abermals zurückrufen”, meint Goldenstein.

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Die fällige Entschädigungssumme setzt sich in diesem Fall aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. So lassen sich in etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises durchsetzen.


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