
Hamburg/Köln, 06. Oktober 2023 – Heute mussten sich eine 40-jährige Frau und ein 39-jähriger Mann vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Die Beiden wurden für schuldig befunden, illegal mit Welpen gehandelt zu haben. Das Urteil fiel äußerst milde aus: Gerade einmal 80 Tagessätze zu je 15 Euro müssen die Straftäter zahlen.
„Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht für den Tierschutz. Die verhängte Strafe steht in keinem Verhältnis zu dem unermesslichen Leid der Tiere. Ich bin fassungslos, zumal die Verurteilten während der Verhandlung nicht den Ansatz von Reue zeigten“, sagt Birgitt Thiesmann, Expertin für Welpenhandel bei VIER PFOTEN.
Es geht um einen Fall, der fast zwei Jahre zurückliegt: VIER PFOTEN war damals bei der Beschlagnahmung von 16 Französischen Bulldoggen-Welpen aus katastrophalen Zuständen dabei.
Aufmerksam auf die Tiere wurde das Rechercheteam von VIER PFOTEN durch Inserate auf mehreren Online-Plattformen, auf denen die Angeklagten die Welpen angeboten hatten. Die kleinen Hunde wirkten noch viel zu jung, um zum Verkauf angeboten zu werden. In Deutschland dürfen Welpen erst nach acht Wochen von der Mutter getrennt werden. Tiere, die aus dem EU-Ausland kommen, müssen mindestens 15 Wochen alt sein, damit der Impfschutz gegen die Tollwut gegeben ist. VIER PFOTEN gab sich als potenzieller Interessent aus und nahm Kontakt mit den Händlern auf. Schnell stellte sich heraus, dass die Welpen nicht einmal sechs Wochen alt waren und damit höchste Eile geboten war. Mit Unterstützung des Veterinäramts Köln und der Polizei wurden die 16 kleinen Französischen Bulldoggen schließlich beschlagnahmt.
Keine Sekunde zu früh: „Die viel zu jungen Hunde waren in einem erbärmlichen Zustand. Sie litten an Darmparasiten, Wurmbefall und waren abgemagert sowie dehydriert. Sie hatten weder Zugang zu Wasser noch zu altersgerechtem Futter. Später stellte sich heraus, dass sieben Welpen an der hochansteckenden Viruserkrankung Parvovirose litten. Zwei von Ihnen mussten letztendlich eingeschläfert werden. In der Wohnung fanden sich Impfpässe aus Bulgarien, die Tiere selbst hatten jedoch weder einen EU-Heimtierausweis, noch waren sie gechippt oder geimpft.
Illegaler Welpenhandel findet auf Kleinanzeigen-Plattformen statt
Jeden Tag werden auf Kleinanzeigen-Plattformen wie z. B. viel zu junge und meist schwerkranke Welpen zum Verkauf angeboten. Häufig stammen die Hunde aus Vermehrerstationen, wo sie ihren Müttern viel zu früh entrissen werden. Viele Welpen sind krank, unterernährt und verängstigt. „Die Gewinnspanne beim illegalen Welpenhandel ist immens und ein lukratives Geschäft“, warnt VIER PFOTEN Expertin Thiesmann. „Der Handel mit Tieren auf Online-Plattformen muss dringend sicherer werden. Solange es möglich ist, Tiere auf Online-Plattformen anonym anzubieten, können sich die Kriminellen hinter Schein-Identitäten verstecken und sich einer Strafverfolgung entziehen. Ein weiteres Problem: Ohne Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen können zudem die angebotenen Tiere nicht zurückverfolgt werden.
Bei aktuellen Überarbeitung des Tierschutzgesetzes muss Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir diese Probleme anpacken und dem illegalen Handel einen Riegel vorschieben.
Den Fall der 16 geretteten Bulldoggen aus Köln-Kalk kann man ausführlich in unserem Podcast Mission Tierschutz nachhören, der auf Spotify und überall, wo es Podcasts gibt, zu finden ist.

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Mit seinen 200 Quellen mitten in Paderborn im ist die Pader der kürzeste Fluss in Deutschland und mündet im benachbarten Schloß Neuhaus in die Lippe.

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