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HU-Mythen entlarvt
„Bei TÜV NORD wird nicht nur jedes Fahrzeug auf Herz und Nieren geprüft, sondern es werden auch gängige Irrtümer klar und deutlich aufgelöst“ ©TÜV NORD
  • 17. Januar 2024

HU-Mythen entlarvt

Von Michaela Morrison | PickMeUp Communications GmbH®

TÜV NORD klärt die gängigsten Irrtümer rund um die Hauptuntersuchung

Wer mit einer grünen TÜV-Plakette unterwegs ist, sollte sich 2024 auf die obligatorische Hauptuntersuchung (HU) vorbereiten – daran führt kein Weg vorbei. Denn seit dem 1. Dezember 1951 ist die HU in Deutschland für alle am Straßenverkehr teilnehmenden Kraftfahrzeuge Pflicht. Seither hat sich die Zahl der Autos, Motorräder & Co. auf unseren Straßen enorm erhöht – und mit ihr auch die Irrtümer rund um die HU.

Michael Schlüting, Leiter der TÜV NORD Station Paderborn, räumt mit den hartnäckigsten Mythen und Missverständnissen auf.

Mythos 1: Eine bestandene HU sichert zwei Jahre sorgenfreie Fahrt

Besteht ein Fahrzeug die Hauptuntersuchung, hat es eine wichtige Prüfung gemeistert und zeigt in puncto Sicherheit und Umweltverträglichkeit keinerlei Schwächen. Doch hierbei handelt es sich lediglich um eine Momentaufnahme und selbst die erfahrensten Prüferinnen und Prüfer können keine Vorhersagen über die Haltbarkeit der kontrollierten Teile treffen. Um bis zur nächsten HU eine sorgenfreie Fahrt zu genießen, hält man am besten die vorgegebenen Inspektionsintervalle ein. Bei ungewöhnlichen Geräuschen ist der Weg zur Werkstatt unausweichlich, damit das Fahrzeug in Bestform bleibt und für alle Fahrten gerüstet ist.

Mythos 2: Der HU-Termin kann problemlos überzogen werden

Frisch vom Band gelaufene Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen in der Regel das erste Mal nach drei Jahren beim TÜV antreten, danach alle zwei Jahre. Diese Intervalle sind gesetzlich verankert, da sie die allgemeine Verkehrssicherheit und den Umweltschutz betreffen. So zieht eine versäumte Frist ab dem zweiten Monat ein Bußgeld nach sich. Lässt man mehr als acht Monate verstreichen, wird zudem ein Strafpunkt in Flensburg vermerkt. Sollte es zu einem Unfall kommen, ist sogar der Versicherungsschutz gefährdet. Die TÜV NORD-Sachverständigen melden es aber nicht den Behörden, wenn überzogen wurde. Ab dem dritten Verzugsmonat muss allerdings eine erweiterte HU durchgeführt werden, die aktuell 20 Prozent mehr kostet.

Mythos 3: Die Prüfenden entscheiden eigenständig über die Mängel

Die Sachverständigen halten sich an die HU-Richtlinie, welche einen Rahmen von rund 150 Prüfpunkten festlegt. Die Entscheidungen über das Bestehen oder Scheitern der Hauptuntersuchung sind also nicht dem Zufall oder persönlichen Einschätzungen überlassen, sondern folgen diesen gesetzlichen Vorgaben.

Mythos 4: Kleine Mängel führen nicht zum Durchfallen bei der HU

Jeder Mangel, egal wie klein, kann dazu führen, dass die Plakette nicht erteilt wird. Selbst etwas Unscheinbares wie eine defekte Glühlampe macht in manchen Fällen den Unterschied zwischen Bestehen und Scheitern aus.

Mythos 5: Geringe Mängel kann man nach bestandener HU ignorieren

Es ist zwar möglich, eine neue Plakette bei kleineren (geringen) Mängeln zu erhalten. Die Prüfenden müssen aber die Bereitschaft der Halterin oder des Halters zur Verbesserung dieser Makel erkennen und vermerken sie sorgfältig im Prüfbericht. Werden sie nicht zeitnah behoben, droht bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld. Mythos 6: Die HU kann man nur im eigenen Bundesland machen lassen Die Annahme, dass die Hauptuntersuchung ausschließlich im Bundesland des Erstwohnsitzes oder am Zulassungsort des Fahrzeugs gemacht werden kann, stimmt nicht. Die HU ist eine bundesweit anerkannte Prüfung, deren Standards gesetzlich geregelt sind und somit überall in Deutschland nach den gleichen Kriterien durchgeführt wird.

Mythos 7: Die Kosten für die Hauptuntersuchung sind überall gleich

In Deutschland hängen die Preise für die Hauptuntersuchung (HU) von verschiedenen Faktoren ab und sind bundesweit nicht einheitlich. Die Kosten variieren je nach Fahrzeugart und zulässiger Gesamtmasse. Auch gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Und innerhalb eines Bundeslandes können die Preise je nach Prüforganisation ebenfalls abweichen. Darüber hinaus entfällt unter anderem für Elektrofahrzeuge, Diesel mit Erstzulassung vor 1977 und Benziner mit Erstzulassung vor dem 1. Juli 1969 die Abgasuntersuchung, die seit dem 1. Januar 2010 fester Bestandteil der HU ist. Somit reduzieren sich für Besitzerinnen und Besitzer dieser Fahrzeuge die Gesamtkosten der HU.

Mythos 8: Nach überzogener HU-Frist wird die Plakette rückdatiert Seit 2012 ist eine Rückdatierung der TÜV-Plakette nicht mehr möglich. Auch wenn der ursprüngliche Termin für die Hauptuntersuchung versäumt wurde, beginnt der neue Zwei-Jahres-Zyklus erst ab dem Tag der tatsächlichen Prüfung.

Mythos 9: Ohne gültige Plakette erlischt der Versicherungsschutz

In der Regel bleibt der Versicherungsschutz auch bei einem Auto ohne gültige Plakette bestehen. Bei einem Unfall wird jedoch seitens der Versicherung geprüft, ob eventuell grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Sollte ein Defekt, der durch eine fristgerechte HU hätte behoben werden können, zu dem Unfall geführt haben, kann die oder der Unfallverursachende in Regress genommen werden. Zum Nachweis ist jedoch ein Gutachten erforderlich.


Ressort: Hochstift

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