Berlin – Zeitweise sind mehr als 200 Liter Regen pro Quadratmeter auf die Kanareninseln gefallen. Starke Regenfälle und heftige Windböen legten vor allem am Sonntag den Flugverkehr lahm. Hunderte Urlauber:innen hingen fest. Welche Rechte betroffene Fluggäste haben, erklärt Fluggastrechteexperte Julián Navas von AirHelp:
„Die Annullierung von Flügen aufgrund von schweren Stürmen, Hurrikans oder sehr schlechtem Wetter kann als außergewöhnlicher Umstand angesehen werden. Das wiederum bedeutet, dass der Flugbetrieb nicht sicher ist und sich der Kontrolle der Fluggesellschaften entzieht, sodass diese bei derartigen Flugausfällen von der Haftung für Entschädigungen befreit werden könnten. Deshalb können Fluggäste die finanzielle Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 261 möglicherweise nicht beanspruchen.”
Navas ergänzt: „Allerdings haben Reisende, die von Flugannullierungen betroffen sind,unter diesen Umständen alternative Ansprüche. Sowohl eine notwendige Umbuchung, die Erstattung der annullierten Flugtickets oder vom Fluggast getragene zusätzlichen Kosten für Alternativbeförderung können zurückverlangt werden. Als Voraussetzung dafür gilt lediglich, dass die Fluggesellschaft ihrerseits keine Umbuchung oder Alternativbeförderung angeboten hat. Darüber hinaus hat der Fluggast das Recht, von der Airline die Übernahme bzw. Erstattung der Kosten für Hilfeleistungen zu verlangen, die er in Anspruch nehmen musste, um sein Reiseziel zu erreichen. Dazu zählt z. B. Verpflegung oder Unterkunft, wenn von der Fluglinie bis zum Abflug keine entsprechenden Angebote gemachten wurden. Auch die Kosten für die Beförderung zum Flughafen kann so zurückverlangt werden. Wichtig ist, dass Passagiere alle relevanten Unterlagen, wie z. B. Rechnungen oder Fahrtickets, gut aufbewahren. Nur so können sie im Nachhinein als Kostennachweis geltend gemacht werden.”
Diese Rechte haben Passagiere laut der EG 261
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin durchsetzen.
Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. Angekündigte wie unangekündigte Streiks gehören nicht dazu.
Über AirHelp
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte. Seit der Gründung 2013 hilft das Unternehmen Reisenden dabei, Entschädigungen für verspätete oder ausgefallene Flüge sowie im Falle einer Nichtbeförderung durchzusetzen. Zudem ergreift AirHelp juristische und politische Maßnahmen, um die Rechte von Fluggästen weltweit weiter zu stärken. Das Unternehmen hat bereits mehr als 16 Millionen Menschen geholfen und ist weltweit tätig. Seit 2019 kooperiert AirHelp mit Verbraucherschutz Deutschland (www.verbraucherschutz.de/airhelp) und hilft bei der Durchsetzung der Fluggastrechte von Verbrauchern, die sich an den Verbraucherschutz Deutschland gewandt haben. Mehr Informationen über AirHelp finden Sie unter: www.airhelp.com/de/
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